Strafverfahren; Einstellung 170 II StPO; Kostenersatz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lucy Planlos
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#1

21.07.2014, 10:39

Guten Morgen,
gehört nicht primär in dieses Forum:

ein gegen unseren Mandanten geführtes Strafermittlungsverfahren wurde nach § 170 II StPO eingestellt.
Während des Verfahrens war eine Begutachtung erforderlich; der BS hatte die Gutachterrechnung erhalten und bezahlt (er wusste zwar,
dass an den Vorwürfen nichts dran ist, aber nicht, ob er zahlen muss oder nicht..).


Jetzt die Frage: bekommt er das Geld (250€) zurück und wenn ja, von wem?
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#2

21.07.2014, 10:48

Wer hat denn das Gutachten in Auftrag gegeben? Wenn die StA eine Begutachtung beauftragt, dann bekommt sicher nicht der Beschuldigte die Rechnung. Wenn alles korrekt läuft.
Lucy Planlos
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#3

21.07.2014, 11:14

doch doch...die StA hat das beauftragt...und der Gutachter hat die Rng an den Mandanten gesandt...
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#4

21.07.2014, 11:50

Und was wurde da begutachtet? Wie gesagt - Auftraggeber zahlt. Beschuldigter zahlt erst, wenn er verurteilt wurde.
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