Hey,
wie macht ihr das denn, wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden, dann verbleiben ja nur noch die vom Kläger einbezahlten Gerichtskosten, die zur Hälfte geteilt werden.
Wir waren Kläger. Haben die Gerichtskosten beglichen. Jetzt ist gerichtlich ein Vergleich zu stande gekommen in dem die Kosten gegeneinander aufgeboben werden. Mach ich jetz einen KFA mit nur den Gerichtskosten (1 GEbühr wg. Vergleich), so dass wir bei der Gegenseite die Hälfte einfordern können (falls er so nicht zahlt, dass man einen Titel hat)?
Danke im Voraus
Kosten gegeneinander aufgehoben
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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