Kosten gegeneinander aufgehoben

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 927
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

18.07.2014, 14:43

Hey,
wie macht ihr das denn, wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden, dann verbleiben ja nur noch die vom Kläger einbezahlten Gerichtskosten, die zur Hälfte geteilt werden.

Wir waren Kläger. Haben die Gerichtskosten beglichen. Jetzt ist gerichtlich ein Vergleich zu stande gekommen in dem die Kosten gegeneinander aufgeboben werden. Mach ich jetz einen KFA mit nur den Gerichtskosten (1 GEbühr wg. Vergleich), so dass wir bei der Gegenseite die Hälfte einfordern können (falls er so nicht zahlt, dass man einen Titel hat)?

Danke im Voraus
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

18.07.2014, 14:48

Über die Suchfunktion findet man so was ;)

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=8& ... n#p1323183
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 927
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

18.07.2014, 14:51

:thx
Antworten