weitere Gebühren nach Pfändung Geschäftsanteil

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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julinda
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#1

18.07.2014, 10:24

Hey Alle :wink2

Es wurde gepfändet der Geschäftsanteil des Schuldners an einer Gesellschaft. Hierfür entstanden ist eine 0,3 VG nach 3309.

Wenn im Anschluss hieran durch einen RA eine Einladung zur Gesellschafterversammlung und die Niederschrift vorbereitet werden, meint ihr, hierfür entstehen dann noch gesonderte Gebühren??

LG
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Anahid
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#2

18.07.2014, 12:16

Da wäre ich mir jetzt nicht so sicher. Wofür soll denn die Gesellschafterversammlung abgehalten werden?
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#3

18.07.2014, 15:09

es ging hier um die Einziehung des Geschäftsanteils

:thx
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Anahid
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#4

18.07.2014, 15:55

Naja...ich hab auch schon Gesellschaftsanteile gepfändet, aber ich hab dann doch keine Gesellschafterversammlung einberufen. Warum denn auch? Was für eine Gesellschaft ist es denn? GmbH?

Grundsätzlich würde ich jetzt erstmal sagen, dass die Verwertung des Gesellschaftsanteils nach Pfändung mit zu der Vollstreckungstätigkeit gehört und keine gesonderte Gebühr auslöst.
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#5

21.07.2014, 14:06

Ja, es handelte sich um eine GmbH. Die Versammlung wurde nach Pfändung einberufen, da der Geschäftsanteil eingezogen wurde (andere Art der Verwertung).

Obgleich auch ich eigentlich davon ausgehe, das eine Tätigkeit insoweit (Vorbereitung der Einladung und Niederschrift) mit der für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überwei-sungsbeschlusses verdienten Gebühr abgegolten ist, dachte ich, vielleicht irre ich mich ja und es fallen doch weitere Gebühren an.

Also keine weiteren Gebühren, richtig?

LG
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#6

22.07.2014, 10:35

Meiner Meinung nach nein, keine weiteren Gebühren.
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