Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LeeSelent
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#1
18.07.2014, 09:39
Ich bekomm grad ne Kriese
Ich schildere mal den Fall:
Unser Mandant ist Beklagter, Kläger ist Immobilien Firma, der Mietvertrag wurde angeblich unterschrieben, unser Mandant sagt nur unter Vorbehalt deswegen hat er nichts gezahlt... was nehme ich denn jetzt als Wert zum Abrechnen wir haben das Mandat niedergelegt. also nur die 1,3 verfahrensgebühr aber von welchem wert
KM: 365,00 €
Muss ich nur die Rückständige Miete nehmen die die Gegenseite angegeben hat oder 12 x KM + rückstand
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Liesel
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#2
18.07.2014, 09:41
Was wurde denn eingeklagt?
LEBE DEN MOMENT
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LeeSelent
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Tine Dea
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#4
18.07.2014, 09:53
Und sonst nix? Dann wären die 912,50 € auch dein Gegenstandswert...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Liesel
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#5
18.07.2014, 09:54
Dann sind 912,50 Euro der SW.
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LeeSelent
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#6
18.07.2014, 09:59
ja kosten des verfahren und so das übliche
bin heute morgen bissi übermüdet