Berechnung Gegenstandswert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LeeSelent
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#1

18.07.2014, 09:39

Ich bekomm grad ne Kriese ;)

Ich schildere mal den Fall:

Unser Mandant ist Beklagter, Kläger ist Immobilien Firma, der Mietvertrag wurde angeblich unterschrieben, unser Mandant sagt nur unter Vorbehalt deswegen hat er nichts gezahlt... was nehme ich denn jetzt als Wert zum Abrechnen wir haben das Mandat niedergelegt. also nur die 1,3 verfahrensgebühr aber von welchem wert

KM: 365,00 €


Muss ich nur die Rückständige Miete nehmen die die Gegenseite angegeben hat oder 12 x KM + rückstand :shock: :shock:
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Liesel
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#2

18.07.2014, 09:41

Was wurde denn eingeklagt?
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#3

18.07.2014, 09:45

912,50 + zinsen
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Tine Dea
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#4

18.07.2014, 09:53

Und sonst nix? Dann wären die 912,50 € auch dein Gegenstandswert...
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#5

18.07.2014, 09:54

Dann sind 912,50 Euro der SW.
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#6

18.07.2014, 09:59

:thx ja kosten des verfahren und so das übliche

:oops: bin heute morgen bissi übermüdet :)
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