Berechnung Gegenstandswert
Verfasst: 18.07.2014, 09:39
Ich bekomm grad ne Kriese
Ich schildere mal den Fall:
Unser Mandant ist Beklagter, Kläger ist Immobilien Firma, der Mietvertrag wurde angeblich unterschrieben, unser Mandant sagt nur unter Vorbehalt deswegen hat er nichts gezahlt... was nehme ich denn jetzt als Wert zum Abrechnen wir haben das Mandat niedergelegt. also nur die 1,3 verfahrensgebühr aber von welchem wert
KM: 365,00 €
Muss ich nur die Rückständige Miete nehmen die die Gegenseite angegeben hat oder 12 x KM + rückstand
Ich schildere mal den Fall:
Unser Mandant ist Beklagter, Kläger ist Immobilien Firma, der Mietvertrag wurde angeblich unterschrieben, unser Mandant sagt nur unter Vorbehalt deswegen hat er nichts gezahlt... was nehme ich denn jetzt als Wert zum Abrechnen wir haben das Mandat niedergelegt. also nur die 1,3 verfahrensgebühr aber von welchem wert
KM: 365,00 €
Muss ich nur die Rückständige Miete nehmen die die Gegenseite angegeben hat oder 12 x KM + rückstand