Seite 1 von 1

Berechnung Gegenstandswert

Verfasst: 18.07.2014, 09:39
von LeeSelent
Ich bekomm grad ne Kriese ;)

Ich schildere mal den Fall:

Unser Mandant ist Beklagter, Kläger ist Immobilien Firma, der Mietvertrag wurde angeblich unterschrieben, unser Mandant sagt nur unter Vorbehalt deswegen hat er nichts gezahlt... was nehme ich denn jetzt als Wert zum Abrechnen wir haben das Mandat niedergelegt. also nur die 1,3 verfahrensgebühr aber von welchem wert

KM: 365,00 €


Muss ich nur die Rückständige Miete nehmen die die Gegenseite angegeben hat oder 12 x KM + rückstand :shock: :shock:

Re: Berechnung Gegenstandswert

Verfasst: 18.07.2014, 09:41
von Liesel
Was wurde denn eingeklagt?

Re: Berechnung Gegenstandswert

Verfasst: 18.07.2014, 09:45
von LeeSelent
912,50 + zinsen

Re: Berechnung Gegenstandswert

Verfasst: 18.07.2014, 09:53
von Tine Dea
Und sonst nix? Dann wären die 912,50 € auch dein Gegenstandswert...

Re: Berechnung Gegenstandswert

Verfasst: 18.07.2014, 09:54
von Liesel
Dann sind 912,50 Euro der SW.

Re: Berechnung Gegenstandswert

Verfasst: 18.07.2014, 09:59
von LeeSelent
:thx ja kosten des verfahren und so das übliche

:oops: bin heute morgen bissi übermüdet :)