Vergütungsvereinbarung erstattungsfähig
Verfasst: 17.07.2014, 11:17
Hallo Ihr Lieben,
ärgere mich gerade mit dem Anwalt der Gegenseite herum.
Zum Sachverhalt: Gegenanwalt hat als Gläubigeranwalt die Konten unseres Mandanten gepfändet. Wir haben unter Ruhendstellung der Kontenpfändung Ratenzahlung vereinbart mit dem Zusatz "Nach Zahlung der drei vorgenannten Raten werden wir einen dann noch etwa offenen Restbetrag beziffern"
Unser Mandant hat die Raten ordnungsgemäß gezahlt. Der Gegenanwalt hat uns hier die Restforderung beziffert, bestehend aus GVZ-Kosten, Zinsen und unter anderem auch ein Betrag X "Vergütung §§ 3, 4 1 RVG"
Als Begründung gibt er hier an, dass er mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung über eine zusätzlich zur gesetzlichen Vergütung für seine gesamte Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung geschlossen hat. Meines Erachtens kann die Gegenseite diese "Zusatz" Gebühr nicht von unserem Mandanten verlangen. Erstattungsfähig sind doch die die dem Anwalt angefallenen Vollstreckungskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühr???
ärgere mich gerade mit dem Anwalt der Gegenseite herum.
Zum Sachverhalt: Gegenanwalt hat als Gläubigeranwalt die Konten unseres Mandanten gepfändet. Wir haben unter Ruhendstellung der Kontenpfändung Ratenzahlung vereinbart mit dem Zusatz "Nach Zahlung der drei vorgenannten Raten werden wir einen dann noch etwa offenen Restbetrag beziffern"
Unser Mandant hat die Raten ordnungsgemäß gezahlt. Der Gegenanwalt hat uns hier die Restforderung beziffert, bestehend aus GVZ-Kosten, Zinsen und unter anderem auch ein Betrag X "Vergütung §§ 3, 4 1 RVG"
Als Begründung gibt er hier an, dass er mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung über eine zusätzlich zur gesetzlichen Vergütung für seine gesamte Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung geschlossen hat. Meines Erachtens kann die Gegenseite diese "Zusatz" Gebühr nicht von unserem Mandanten verlangen. Erstattungsfähig sind doch die die dem Anwalt angefallenen Vollstreckungskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühr???