Abrechnung in einer Erbsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jacare
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#1

16.07.2014, 16:13

die Mandantin bekommt 3/4, dann gibt es noch sieben weitere Erbe, unter denen der Rest aufgeteilt wird. Wir setzen zusammenmit allen Erben den Wert des Vermögens fest und verteilen diesen. wie hoch ist der Streitwert, wenn die Gesamtsumme 20.000,00 war. (Quote oder Gesamtbetrag oder streitiger Betrag??) Danke
Schmiedi1309
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#2

18.07.2014, 09:32

also ich würde den Wert nehmen, der bei Beauftragung im Raum stande bzw. den Wert der dann ermittelt wurde
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