Abrechnung der Gebühren bei Fahrverbot

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Frau Cindy
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#11

16.07.2014, 16:53

Ist es nicht aber so, dass, so lange keine Fälligkeit eingetreten ist, man sowieso nur Vorschüsse abrechnen kann, auch wenn man sie nicht so bezeichnet?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#12

16.07.2014, 17:34

Chefin will jetzt, dass ich nur noch die Terminsgebühr abrechne.
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Liesel
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#13

16.07.2014, 17:36

Wieso das denn? :shock:

Ich gehe nicht davon aus, daß die RSV hier mosert.
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#14

16.07.2014, 17:41

Da dir RA-Micro aber Gebühren unterhalt der Mittelgebühr vorgibt,
Welche Version hast du denn? Bei RAM wird immer die Mittelgebühr angezeigt. Das Problem in der letzten Zeit ist nur, daß man immer unbedingt anhaken sollte, um was es geht, hier halt Bußgeldsache, weil sonst u.U. falsche Gebühren ausgeworfen werden, so z.B. in Strafsachen grundsätzlich die Gebühren für den Pflichtverteidiger.
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#15

16.07.2014, 17:42

Ich gehe auch nicht davon aus, dass die RSV mosert. Jedenfalls nicht wegen schon getätigter Gebührenbestimmung, sondern wenn, dann eher wegen der Erhöhung.

Aber nur Versuch macht kluch.
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#16

16.07.2014, 19:18

Meine Chefin ist der Meinung, da ja bereits die Grund-und Verfahrensgebühr abgerechnet wurde, ich nur noch die Terminsgebühr abrechnen darf.

Ich werde morgen wie folgt mit der RSV abrechnen:

Grundgebühr 100,00 EUR
Verfahrensgebühr 160,00 EUR
Terminsgebühr 255,00 EUR
Zwischensumme 515,00 EUR
Pauschale 20,00 EUR
Zwischensumme 535,00 EUR
Umsatzsteuer 101,65 EUR
Gesamtbetrag 636,65 EUR.

Wie formuliert ihr denn gegenüber der RSV, dass ein Fahrverbot angewendet werden konnte und sich deswegen die Gebühren erhöhen?
Bin in der letzten Zeit öfters mit ihr aneinandergeraten, wenn ums Abrechnen ging :motz
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#17

17.07.2014, 08:58

Da du ja Mittelgebühren abrechnest, würde ich der RSV gegenüber gar keine Erklärung abgeben. Ich habe mit dem ADAC in solchen Dingen ausschließlich gute Erfahrungen gemacht. Mittelgebühren bezahlen die anstandslos ohne Nachfrage. Ich begründe nur, wenn ich die Mittelgebühr überhöhe...
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#18

18.07.2014, 11:25

Ich habe gestern so abgerechnet, wie Ihr es vorgeschlagen habt, und ich habe voll einen auf den Deckel bekommen. :evil:

Für die Verfahrensgebühr sollte ich die Differenz aus der ersten und der zweiten Rechnung nehmen waren dann 32,00 EUR und für die Terminsgebühr die Höchstgebühr von 470,00 EUR plus Umsatzsteuer. Die Post- und Telekommunikationspauschale habe ich nicht mehr abgerechnet, weil diese schon mit 40,00 EUR abgerechnet worden ist.
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#19

18.07.2014, 11:34

Sorry, aber ich muß mal :roll: :roll: :roll:

Wenn die Angelegenheit beendet ist, rechnet man die komplett entstandenen Gebühren unter Abzug des Vorschusses ab und nicht irgendwelche Differenzen oder einzelne Gebührentatbestände.

Die Höchstgebühr der TG wirst du vorliegend sicher nicht bekommen.
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#20

18.07.2014, 11:40

Und zwei Postpauschalen sind auch nicht angefallen, wenn ich mich recht erinnere.

Aber macht mal.
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