Abrechnung der Gebühren bei Fahrverbot

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Kölnerin18011981
Forenfachkraft
Beiträge: 101
Registriert: 24.02.2010, 19:11
Beruf: Insolvenzsachbearbeiterin
Wohnort: Köln

#1

16.07.2014, 11:11

Hallo liebe Foris,

hat die Chefin gestern in einer Bußgeldsache den Termin vor dem AG wahrgenommen. Der drohte Mdt. ein Fahrverbot. Die Verfahrensgebühr vor dem AG (Geldbuße 40,00 EUR bis 5000,00 EUR) wurde bereits mit der RSV abgerechnet. Jetzt steht hier noch die Terminsgebühr aus. Kann die Terminsgebühr oder die Verfahrensgebühr erhöht werden und wenn ja, in welcher Höhe. RA-Micro gibt mir bei der Terminsgebühr 204,00 EUR an. Die Mdt. ist dringlichst auf den Erhalt der Fahrerlaubnis angewiesen und das Fahrverbot erfolgreich abgewendet werden konnte.
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#2

16.07.2014, 11:22

Wer ist denn die RSV? Ich rechne in solchen Fällen die Mittelgebühr ab (TG übrigens 255,00 €). Es gibt aber Spezialisten, die einem nicht mal die "gönnen" sondern fleißig die Gebühren kürzen....
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14399
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

16.07.2014, 11:25

Wenn irgendwas erhöht wird, dann die VG. Der Termin ist ja nicht länger oder schwieriger wegen des Fahrverbots.

Btw: Irgendwas stimmt mit Deiner Grammatik nicht. Kannst Du da mal drüberschauen?
Kölnerin18011981
Forenfachkraft
Beiträge: 101
Registriert: 24.02.2010, 19:11
Beruf: Insolvenzsachbearbeiterin
Wohnort: Köln

#4

16.07.2014, 14:42

Entschuldige bitte. Also die Chefin hat gestern in einer Bußgeldsache den Termin vor dem Amtsgericht wahrgenommen. Der Mandantin drohte ein Fahrverbot, welches meine Chefin erfolgreich abwenden konnte. Mit der RSV (ADAC) habe ich im März schon so abgerechnet:

Grundgebühr in Bußgeldsache § 14, Nr. 5100 VV RVG 100,00 EUR
Verfahrensgebühr für Verfahren vor dem Amtsgericht (Geldbuße von 40,00 bis 5000,00 EUR) 128,00 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 228,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 EUR
Dokumentenpauschale für Ablichtungen Nr. 7000 Nr. 1 RVG 23,00 EUR
Zwischensumme netto 291,00 EUR
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 55,29 EUR
Gesamtbetrag 346,29 EUR

Die Chefin möchte wissen, ob die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr erhöht werden kann und wenn ja, um wie viel Prozent? RA-Micro gibt mir als Wert 204,00 EUR an, keinen Mittelwert.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

16.07.2014, 14:48

Btw: Irgendwas stimmt mit Deiner Grammatik nicht. Kannst Du da mal drüberschauen?
Man kann aber auch alles übertreiben :pfeif
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#6

16.07.2014, 14:56

Bei Erfüllung der Kriterien des § 14 RVG (Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber) kommt eine Erhöhung generell in Betracht. Ich habe das mit dem ADAC einmal gemacht (Gebühren um 20 % erhöht), da dort dem Mandanten, der als Außendienstmitarbeiter tätig war auch ein Fahrverbot drohte, im Termin drei Zeugen gehört wurden und mein Chef für die Wahrnehmung des Termins insgesamt 600 km fahren musste. Mit einer entsprechenden Begründung, die aber immer auf den Einzelfall bezogen sein muss, geht das schon.

Da dir RA-Micro aber Gebühren unterhalt der Mittelgebühr vorgibt, würde ich vorschlagen, du rechnest für alle angefallenen Gebühren die Mittelgebühr ab. Das wären:
Grundgebühr 100,00 €
Verfahrensgebühr 165,00 €
Terminsgebühr 255,00 €
Auslagen, Ablichtungskosten und USt.

Ich komme aber nicht ganz mit, warum du die Auslagen mit insgesamt 40,00 € abgerechnet hast. :?: Seit dem 01.08.2013 ist es zwar möglich, diese zweimal abzurechnen, dafür müsstet ihr aber auch im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde tätig geworden sein.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14399
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

16.07.2014, 15:14

Meine Antwort steht schon oben. Ich hoffe ihr habt die VG nur als Vorschuss genommen, das liegt ja noch unter der Mittelgebühr.

Ich würde die VG um 25-30% erhöhen. Das was RA-Micro da auswirft, ist eine Erhöhung um 27,5%, wenn ich das richtig sehe. :wink: Kurios, aber nicht falsch.
Wenn Ihr im Vorverfahren nicht tätig wart, gibt es keine 2. Postpauschale.

Die TG bestimmt sich hauptsächlich nach Länge (und Schwierigkeit) des Hauptverhandlungstermins. Eine Erhöhung nur wegen des Fahrverbotes ist m.E. nicht möglich.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14399
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

16.07.2014, 15:16

JSanny hat geschrieben:Man kann aber auch alles übertreiben
Hast Du meinen virtuellen Ironie-Smilie nicht gesehen, Sanny? :cowboy
Kölnerin18011981
Forenfachkraft
Beiträge: 101
Registriert: 24.02.2010, 19:11
Beruf: Insolvenzsachbearbeiterin
Wohnort: Köln

#9

16.07.2014, 15:43

Nein, leider haben wir die VG nicht als Vorschuss genommen. Was mache ich denn jetzt? Der ADAC hat diese Rechnung auch gezahlt. Chefin wollte es so mit den 40,00 EUR. Was mache ich mit der bereits gebuchten Zahlung im Aktenkonto?

Nachdem ich es jetzt nochmal habe durchlaufen lassen komme ich auf folgende Zahlen:

Grundgebühr 100,00 EUR
Verfahrensgebühr 160,00 EUR
Terminsgebühr 255,00 EUR
Zwischensumme 515,00 EUR
Pauschale 20,00 EUR
Zwischensumme 535,00 EUR
Umsatzsteuer 101,65 EUR
Zwischensumme 636,65 EUR
Gebührenguthaben 346,29 EUR
Gesamtbetrag 290,36 EUR
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14399
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

16.07.2014, 15:51

Ja, das sind jetzt halt alles Mittelgebühren.

Die RSV könnte einwenden, dass Ihr an die einmal getroffene Gebührenbestimmung gebunden seid, und deshalb die VG nicht mehr erhöht werden kann.
Antworten