Verf.gebührfür rückständige Gewerbemiete u. Klageerweiterung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maxipayne
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#1

14.07.2014, 14:30

Hallo zusammen, wir haben im Januar 2014 Klage eingereicht, mit der wir 19.000,00 rückständige Gewerbemiete eingeklagt haben. Im April haben wir die Klage für weitere rückständige Miete erweitert, so dass der Streitwert jetzt EUR 33.000,00 beträgt.

Es wurde das schriftliche Vorverfahren angeordnet, Rechtsstreit wurde durch Anerkenntnis der Beklagten vor dem Gerichtstermin beendet. Im Urteilsetzt das Gericht den Streitwert i.H.v. 19.000,00 bis zum 06.06.14 fest und 33.000,00 ab dem 07.06.2014.

Berechne ich die Verfahrensgebühr aus den 33.000,00 oder kann ich die beiden Streitwerte addieren und daraus die Verfahrensgebühr berechnen?
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Liesel
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#2

14.07.2014, 14:32

Gebühren werden aus 33.000,00 Euro berechnet.
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#3

14.07.2014, 14:41

Okay, das habe ich auch gemacht, mein Chef wollte, dass ich beide Streitwerte zusammenrechne... Aber das wäre ja falsch, da die 19.000,00 schon in den 33.000,00 drin sind oder?
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#4

14.07.2014, 14:47

So isses.
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#5

14.07.2014, 15:00

Merci
maxipayne
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#6

14.07.2014, 15:08

wo kann ich das genau in der Literatur finden?
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#7

14.07.2014, 15:14

Was willst du denn da mit Literatur? Die SW-Festsetzung ist doch eindeutig - 19.000,00 bis zum 06.06.14 fest und 33.000,00 ab dem 07.06.2014.
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#8

14.07.2014, 16:07

Unsere Rechtsanwälte wollen immer einen konkreten Literaturnachweis haben...
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