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JVEG Vergütung Zeitsäumnis Vorstand e. V.

Verfasst: 14.07.2014, 13:18
von SabrinaL
Hallo,

der Vorstand eines e. V. macht Entschädigung für Aufwand in Höhe von EUR 5,00 pro Stunde geltend. Wo im JVEG kann ich diese Höhe entnehmen. Ich kann nichts finden. Kann jemand helfen? Danke, im Voraus.

Re: JVEG Vergütung Zeitsäumnis Vorstand e. V.

Verfasst: 14.07.2014, 15:55
von Tigerle
gem. § 20 JVEG ist Zeitversäumnis eigentlich 3,50 € für höhere Beträge muss er m.E. Verdienstausfall etc. nachweisen.

Re: JVEG Vergütung Zeitsäumnis Vorstand e. V.

Verfasst: 14.07.2014, 16:18
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