Sachverhalt:
Klage am 06.04.2014 über GW 1.757,40 €
Klageänderung am 21.03.2014, jetzt GW 1.480,00
Termin war am 09.07.2014
Ich würde jetzt die VG 3100 nach dem GW 1.757,40 €
berechnen
und die TG 3104 nach 1.480,00 €.
Seht ihr das genauso?
Lieg ich beim GW richtig?
- Adora Belle
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Was heißt denn Klageänderung?
- 13
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Das frage ich mich auch gerade - vllt. teilweise Klagerücknahme?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- Muschel
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Der Klagewert wurde gemindert. Von 1.757,40 € zuerst und dann wurden nur noch 1.480,00 € gefordert.
So wie ich das sehe wurde in der Klage vom 06.01. eine Forderung zzgl. MWst geltend gemacht.
Nach Begründung der Klageabweisung durch die Gegenseite wurde die Hauptforderung in Höhe der MWst zurückgenommen bzw. wir haben nur eine geschrieben, dass wir den Klageantrag ändern.
So wie ich das sehe wurde in der Klage vom 06.01. eine Forderung zzgl. MWst geltend gemacht.
Nach Begründung der Klageabweisung durch die Gegenseite wurde die Hauptforderung in Höhe der MWst zurückgenommen bzw. wir haben nur eine geschrieben, dass wir den Klageantrag ändern.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Muschel
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Also, wir haben jetzt nicht geschrieben, dass die Forderung in Höhe von xy zurückgenommen wird.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Adora Belle
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Was Ihr geschrieben habt, ist egal. Wichtig ist, was es bedeutet.
Okay, also Klage wurde in Höhe der Mehrwertsteuer zurückgenommen. Dann so wie Du geschrieben hast, VG aus dem höheren und TG aus dem niedrigeren Streitwert.
Okay, also Klage wurde in Höhe der Mehrwertsteuer zurückgenommen. Dann so wie Du geschrieben hast, VG aus dem höheren und TG aus dem niedrigeren Streitwert.