Terminsgebühr bei § 91 a ZPO Rechtsstreit erledigt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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anett90
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#1

14.07.2014, 10:19

Hi ihr lieben,

wir hatten einen klassischen Rechtsstreit. Es war klar, dass die Gegnerin den eingeklagten Betrag schuldet. Sie hat dies auch nicht bestritten, nur immer wieder gesagt, sie könne nicht zahlen und wollte die Sache immer weiter rauszögern. Wie auch immer, nach Klageeinreichung erfolgte Verteidigungsanzeige durch den gegn. Rechtsanwalt, des weiteren hat die Gegnerin hier mehrfach angerufen und um Vergleich/Ratenzahlung gebeten, schließlich um Forderungsstand. Dann, ca 1 Monat nach Klageeinreichung hat sie den gesamten Betrag bezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt war noch kein Termin zur MV bestimmt.
Die Sache wurde dann übereinstimmend nach § 91 a für erledigt erklärt.

Kann ich hier eine TG berechnen?

Danke
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Muschel
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#2

14.07.2014, 10:37

Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
anett90
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#3

14.07.2014, 10:47

Ok, super, vielen Dank:)
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