Neue Kündigung = Neue Angelegenheit?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

11.07.2014, 12:05

Hallo ihr Lieben,

wir vertreten einen Arbeitgeber, der seine Mitarbeiterin erst ordentlich kündigen ließ, durch uns. Das wurde von uns auch bereits abgerechnet.

Jetzt kam er 2 Monate später wieder an und wollte die Fristlose Kündigung (weil die Mitarbeiterin sich im gegenüber im Ton vergriffen hat, Beleidigung etc.).

Haben nunmehr die fristlose Kündigung fertiggestellt und so wie es aussieht, geht die Mitarbeiterin dagegen auch nicht vor.

Ist das jetzt eine neue Angelegenheit oder ist das mit der 1. Abrechnung erledigt?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Anahid
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#2

11.07.2014, 12:14

Meiner Meinung nach eine neue Angelegenheit.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Tine Dea
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#3

11.07.2014, 12:22

Schließe mich Anahid an, für mich auch neue Angelegenheit
Bu toil leam a dhol gu Alba
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Muschel
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#4

11.07.2014, 12:27

Und da nehme ich als GW auch normal 3 Bruttomonatsgehälter? :pfeif
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Tine Dea
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#5

11.07.2014, 12:29

Ja 8)
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Muschel
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#6

11.07.2014, 12:31

Da wird sich der Mandant aber bedanken, hat schon bei der ersten Rechnung rumgemosert! :mrgreen:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#7

11.07.2014, 13:01

Dann soll er doch die Kündigung selbst schreiben. :roll:
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