Antrag TG nach Erlass KFB???

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jennox
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#1

11.07.2014, 11:27

Hallo,

ich habe soeben einen Fall auch dem Tisch, den ich so noch nie hatte.
Wir haben die Kosten im Verfahren zu tragen. Gegner hat KFA gemacht und die TG dabei unbeachtet gelassen. Wir natürlich nichts weiter dazu gesagt :pfeif und dann wurde der KFB erlassen (ohne TG).

Jetzt kommt ein neuer KFA, wo der Gegner lediglich die TG beantragt festzusetzen.
Ist das richtig so? Darf der das so?
Ich meine die TG darf ja erstens nie allein aufgeführt werden (habe ich mal so gelernt)!!?
Und zweitens würde ich jetzt einfach Stellung nehmen und sagen ne, Zug is abgefahren! Aber der darf das wohl so machen?

Bitte um dringende Hilfe :cry:
Danke
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#2

11.07.2014, 11:34

Nachfestsetzung kann jederzeit beantragt werden.
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#3

11.07.2014, 11:49

Jennox hat geschrieben:Ich meine die TG darf ja erstens nie allein aufgeführt werden (habe ich mal so gelernt)!!?
Falsch gelernt. Die TG kann nie allein entstehen. Wie ich wann welche Gebühren abrechne, ist doch davon völlig unabhängig.
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#4

11.07.2014, 11:52

Ja, Nachfestsetzung ok.
Aber wenn er es als normalen Antrag stellt? Macht das einen Unterschied?
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#5

11.07.2014, 11:53

Da bekommst Du wohl etwas durcheinander. Tatsache ist, dass eine TG nicht entstehen kann, ohne dass auch die VG angefallen ist. Es wäre aber wohl fatal, eine vergessene Gebühr nicht nachholen zu können. Unter dem Stichwort "Nachfestsetzung" dürfte so einiges zu finden sein. Dies ist auch der einzige Weg, seinen Irrtum zu korrigieren, da ein Rechtsmittel zum Zwecke der Kostennachschiebung unzulässig ist. Ergo: Wie Liesel.

EDITH:
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#6

11.07.2014, 12:02

Jennox hat geschrieben:Ja, Nachfestsetzung ok.
Aber wenn er es als normalen Antrag stellt? Macht das einen Unterschied?
Es gibt meines Wissen nach nur normale KFA. Stört Dich, dass das Wort "Nachfestsetzung" nicht verwendet wurde? Was soll es denn sonst sein? Solch eine Ansicht ist pure Förmelei. Der Begriff "Auslegung eines Antrags" ist bekannt? :wink:
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#7

11.07.2014, 12:28

OK. Ich habe verstanden. Vielen lieben Dank an alle.
Schade, da kommt der A.... doch durch. Hatte nur gehofft ich kann dem eine reinwürgen :twisted: :pfeif

Danke euch :wink2 :wink1
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#8

11.07.2014, 13:02

Sorry, aber das verstehe ich nicht. Wenn ihm die Gebühr zusteht, dann ist das nunmal so. :roll:
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#9

11.07.2014, 13:20

Wird der Hauptsachestreit mal wieder ins Kostenverfahren getragen. :roll:
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#10

11.07.2014, 16:12

Adora Belle hat geschrieben:Wird der Hauptsachestreit mal wieder ins Kostenverfahren getragen. :roll:
Die gleiche ach so uralte Schlussfolgerung schoss mir auch gleich durch den Kopf. Hauptsache ist "veni-vidi-violini" gelaufen und im KFV soll dem Mandant klargemacht werden, dass man wenigstens alles versucht hat, zu retten, was nicht zu retten ist, über alle gängigen Regelungen hinweg. :roll:
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