Abrechnung 1,7 Terminsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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haribo
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#1

11.07.2014, 10:25

Hallo liebes Forum, ich bräuchte mal wieder einen Gedenkanstoß: In einem Verfahren vor dem Landgericht sind wir für unsere Mandantin in die Säumnis geflüchtet, so dass ein Versäumnisurteil ergangen ist. Danach haben wir Einspruch gegen das VU eingelegt und es kam erneut zur mündlichen Verhandlung mit Endurteil.

Nun macht der Gegner seine Kosten geltend und gibt im Kostenfestsetzungsantrag eine 0,5 Terminsgebühr aus 3105 und zusätzlich eine 1,2 Terminsgebühr aus 3104 an.

Meines Erachtens gibt es doch insgesamt nur eine 1,2 Terminsgebühr und nicht 1,7. oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
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Tine Dea
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#2

11.07.2014, 10:28

:wink1
Ja es gibt tatsächlich nur die 1,2 Terminsgebühr.

In der Anmerkung zu Nr. 3203 VV RVG steht ja auch ausdrücklich drin: Für die Wahrnehmung nur eines Termins. Hier wurden aber offensichtlich zwei Termine wahrgenommen, also kann die Nr. 3203 VV RVG nicht greifen.
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Liesel
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#3

11.07.2014, 10:29

Es gibt nicht mehr als eine 1,2 TG.
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