Hallo liebes Forum, ich bräuchte mal wieder einen Gedenkanstoß: In einem Verfahren vor dem Landgericht sind wir für unsere Mandantin in die Säumnis geflüchtet, so dass ein Versäumnisurteil ergangen ist. Danach haben wir Einspruch gegen das VU eingelegt und es kam erneut zur mündlichen Verhandlung mit Endurteil.
Nun macht der Gegner seine Kosten geltend und gibt im Kostenfestsetzungsantrag eine 0,5 Terminsgebühr aus 3105 und zusätzlich eine 1,2 Terminsgebühr aus 3104 an.
Meines Erachtens gibt es doch insgesamt nur eine 1,2 Terminsgebühr und nicht 1,7. oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
Abrechnung 1,7 Terminsgebühr?
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 628
- Registriert: 23.05.2012, 09:52
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Advoline
- Wohnort: Erfurt
Ja es gibt tatsächlich nur die 1,2 Terminsgebühr.
In der Anmerkung zu Nr. 3203 VV RVG steht ja auch ausdrücklich drin: Für die Wahrnehmung nur eines Termins. Hier wurden aber offensichtlich zwei Termine wahrgenommen, also kann die Nr. 3203 VV RVG nicht greifen.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Ich möchte nach Schottland
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Es gibt nicht mehr als eine 1,2 TG.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)