Strafsache - Angabe von erhaltenen Zahlungen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Fienchen
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#1

10.07.2014, 14:02

Hallo zusammen,

ich steh mir glaub ich, grad selbst im Weg und bräuchte mal Hilfe.

Pflichtverteidigung, die Sache wurde allerdings im ersten Termin vorläufig nach § 205 StPO eingestellt, da der Beschuldigte nicht zum Termin erschienen ist und auch nicht auffindbar war. Habe dann die Grund- und Verfahrensgebühr inkl. PTE und Auslagen abgerechnet, wurde auch so erstattet.

Einige Monate später wurde die Sache wieder "aufgemacht", man konnte den Beschuldigten auffinden und inhaftieren. Jetzt war Termin und ich rechne noch die Terminsgebühr mit Zuschlag ab. So weit, so gut.

Nun bin ich mir aber unsicher, was die Angabe von vorigen Zahlungen aus der Staatskasse betrifft. Nach § 58 Abs. 3 RVG müssen ja Vorschüsse und Zahlungen angegeben werden, ist das hier auch so? Wenn ja, in welcher Höhe? Ich meine, dass wenn, nur die Nettogebühren angegeben werden müssen.

Falls das notwendig ist, ich arbeite mit ra-micro und hab das PKH-Formular für Pflichtverteidigung in Verwendung.

Ich hoffe, die Frage ist nicht zu blöd und ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt, aber ich komm grad nicht weiter. :oops:
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Adora Belle
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#2

10.07.2014, 14:08

Die VG ist ebenfalls mit Zuschlag entstanden.

Ich würde eine Gesamtabrechnung aller Gebühren fertigen und die erhaltene Zahlung angeben.
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Fienchen
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#3

10.07.2014, 14:13

Adora Belle hat geschrieben:Die VG ist ebenfalls mit Zuschlag entstanden.

Ernsthaft? Die erste Abrechnung und die Inhaftierung liegen zwei Monate auseinander.

Ich würde eine Gesamtabrechnung aller Gebühren fertigen und die erhaltene Zahlung angeben.

Gute Idee, hätt ich auch mal drauf kommen können. :oops:
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Adora Belle
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#4

10.07.2014, 14:32

Ernsthaft. VG ist eine Betriebsgebühr, die alle Tätigkeiten in der Instanz abdeckt, die nicht durch andere Gebühren vergütet werden. Wenn der Mandant also irgendann während der Instanz inhaftiert ist/war/wird, fällt die VG mit Zuschlag an.
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Fienchen
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#5

10.07.2014, 14:42

Vom Grundsatz her war mir das zwar klar, aber in der Konstellation wäre ich jetzt nicht auf die Idee gekommen, das die VG sich quasi nachträglich nochmal erhöht.

Vielen lieben Dank für deine Hilfe. :knutsch
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