Pfändung an eigene Kanzlei

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Hon3y86
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#1

10.07.2014, 12:53

Hallo ihr lieben,

heute habe ich ein ganz spezielles Problem, bei dem ich eure Hilfe gebrauchen kann, denn eine solche Konstellation ist mir noch nie untergekommen.

Ich habe in einer Sache eine Pfändung an mehrere Drittschuldner gemacht. Es kamen zeitgleich zwei Zahlungen, sodass nun eine Überzahlung in nicht unerheblicher Höhe vorliegt. Ich habe dem Schuldner dies mitgeteilt und um Bekanntgabe einer Bankverbindung gebeten, damit diese ausgezahlt werden kann. Der Schuldner hat sich aber noch nicht gemeldet.

Nun ist es so, dass ich eine neue Sache habe. Der Mandant hat gegen exakt denselben Schuldner eine Forderung, die zumindest zur Hälfte durch die Überzahlung abgedeckt wäre.

Jetzt kann ich ja leider sicher nicht einfach hingehen und sagen, ätschibätsch Herr Schuldner, ich buch das einfach um und du hast Pech gehabt. Oder etwa doch?
Ich gehe vielmehr davon aus, dass ich dann an mich selbst eine Pfändung machen muss oder? Hatte jemand schon einmal eine solche Konstellation? Wenn ja was kann ich tun?
Ich habe mich schon quer durchs Forum gelesen, konnte aber nichts finden. Auch sonst habe ich nicht wirklich etwas finden können.

Wäre supi, wenn jemand einen Rat weiß :) :thx

Liebe Grüße

eure Honey :)
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Tigerle
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#2

10.07.2014, 12:56

einfach verbuchen kannst Du das wirklich nicht.

Hast Du denn überhaupt schon einen Titel in der neuen Sache? Weil wenn nicht, kannst Du ja auch schlecht pfänden.
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Tine Dea
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#3

10.07.2014, 12:57

:wink1

Äh... ist es denn derselbe Mandant????

Grundsätzlich musst du die Überzahlung an den Schuldner zurückerstatten!
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#4

10.07.2014, 12:59

Ich würde jetzt sagen, dass Du wegen der Schweigepflicht gar keine Pfändung an Dich selbst machen kannst. Andere Meinungen gern gelesen. Ich würde den Schuldner anschreiben (und zwar ohne Kopie an den neuen Mandanten) und hier eine entsprechende Verrechnungsregelung vorschlagen. Gleichzeitig soll er mitteilen, wie er sich den Ausgleich der dann bestehenden Restforderung vorstellt, da man ja ansonsten erneut hohe Kosten durch Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung produzieren würde.
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#5

10.07.2014, 12:59

Tine Dea hat geschrieben::wink1

Äh... ist es denn derselbe Mandant????

Grundsätzlich musst du die Überzahlung an den Schuldner zurückerstatten!
oben steht gleicher Schuldner anderer Mandant
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Tine Dea
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#6

10.07.2014, 13:03

:oops: Man könnte es auch anders lesen :oops:
Aber wie du ja schon sagtest, Tigerle, ohne Titulierung keine Pfändung. Und Umbuchen geht gleich gar nicht. Ich kann ja nicht auf Kosten von Mandant A Forderung für Mandant B eintreiben...und wenn auch nur teilweise...
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#7

10.07.2014, 13:06

ich habe einen Titel in der neuen Sache. Der Mandant war vorher bei einer anderen Kanzlei, die haben aber die ZW versiebt, darum will der jetzt von uns vertreten werden.
Der Mandant weiß aber von dem alten Mandant (die waren vorher Arbeitskollegen), dass eine Überzahlung vorliegt. Natürlich nicht in welcher Höhe, aber trotzdem.

Der Schuldner ist zu gar nichts bereit. Der versucht sich ins Insolvenzverfahren zu retten um nichts zahlen zu müssen.
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#8

10.07.2014, 13:11

Wenn die Mandanten voneinander wissen, dürfte das Thema Schweigepflicht ja vom Tisch sein. Dann versuch doch eine Pfändung Mandant B ./. Schuldner - Drittschuldner = Ihr auf Auszahlung des in der Angelegenheit Mandant A ./. Schuldner zugunsten des Schuldners bestehenden Fremdgeldguthabens. Bevor Du da dann eine Drittschuldnererklärung abgibst, lässt Du Dich von Mandant A von der Schweigepflicht vorsichtshalber entbinden.

Ansonsten sehe ich das wie alle anderen: einfach umbuchen geht nicht.
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#9

10.07.2014, 13:37

Ja, dass man das nicht umbuchen kann war mir eigentlich schon fast klar. Aber manchmal gibt es ja Dinge, die man nicht glauben kann, weil sie dann ja doch zu einfach wären..
Dann mache ich jetzt eine Pfändung gegen uns selber. Das mit der Schweigepflicht soll sich mein Chef vorher nochmal anschauen.

Vielen lieben Dank für die Tipps und eure Meinungen.
Wenn ich die Sache erledigt habe, werde ich hier Updaten. Man weiß ja nie was noch kommt, vielleicht braucht es irgendwann nochmal jemand anders.

:)
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#10

10.07.2014, 14:50

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=2853

=> wurde schon einmal in einem ähnlich gelagerten Fall diskutiert, nur mit dem Unterschied, dass damals der Mandant derselbe blieb
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