Pfändung an eigene Kanzlei

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Jupp03/11

#11

10.07.2014, 14:57

Das überschüssige Geld ist einzig und allein an den Drittschuldner zu erstatten, der zuletzt gezahlt hat.
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AliceImWunderland
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#12

11.07.2014, 10:08

Wenn Ihr erst einmal Drittschuldner seid, dann sehe ich Euch nicht an Schweigepflicht gebunden, zumindest nicht, wenn sie abgegebenen Infos im Rahmen der Drittschuldnererklärung bleiben. Ihr seid dann quasi verpflichtet, diese Erklärung abzugeben. Die Banken, die ja einem Bankgeheimnis unterliegen, lassen sich auch keine Schweigepflichtentbindungserklärung von ihrem Kunden unterschreiben. Ihr müsst ja nicht aus dem Nähkästchen plaudern, sondern nur die Fragen nach § 840 ZPo beantworten.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Jupp03/11

#13

11.07.2014, 10:15

AliceImWunderland hat geschrieben:Wenn Ihr erst einmal Drittschuldner seid, dann sehe ich Euch nicht an Schweigepflicht gebunden, zumindest nicht, wenn sie abgegebenen Infos im Rahmen der Drittschuldnererklärung bleiben. Ihr seid dann quasi verpflichtet, diese Erklärung abzugeben. Die Banken, die ja einem Bankgeheimnis unterliegen, lassen sich auch keine Schweigepflichtentbindungserklärung von ihrem Kunden unterschreiben. Ihr müsst ja nicht aus dem Nähkästchen plaudern, sondern nur die Fragen nach § 840 ZPo beantworten.
Was soll das mit diesem Thema zu tun haben?
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AliceImWunderland
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#14

11.07.2014, 10:27

Anahid hat geschrieben:Ich würde jetzt sagen, dass Du wegen der Schweigepflicht gar keine Pfändung an Dich selbst machen kannst. Andere Meinungen gern gelesen. Ich würde den Schuldner anschreiben (und zwar ohne Kopie an den neuen Mandanten) und hier eine entsprechende Verrechnungsregelung vorschlagen. Gleichzeitig soll er mitteilen, wie er sich den Ausgleich der dann bestehenden Restforderung vorstellt, da man ja ansonsten erneut hohe Kosten durch Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung produzieren würde.
Das Thema Schweigepflicht steht ja auch noch im Raum. Es spielt auch keine Rolle, ob die Beteiligten von einander wissen oder nicht. Wenn Schweigepflicht besteht, dann besteht sie nunmal.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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