Abrechnung Unterhalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
sandra1996
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#1

10.07.2014, 11:00

Hallo Ihr,

ich bin noch relativ neu im Job und soll nun eine Abrechnung in einer Familiensache machen und bin leider etwas überfragt:

Wir machen Nachscheidungsunterhalt geltend (Verf.wert festgesetzt auf € 12.360,00). Termin findest statt.
Im Termin wurde das Nachscheidungsunterhaltsverfahren verbunden mit dem Trennungsunterhaltsverfahren (Verf.wert festgesetzt auf € 12.980,00). Im Termin wurden beide Verfahren verbunden
und verglichen.

Welche Gebühren fallen hier nun genau an? :roll:

Wäre super lieb, wenn Ihr mir helfen könntet.

Viele Grüße
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Liesel
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#2

10.07.2014, 11:33

Mach mal bitte einen Vorschlag.
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sandra1996
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#3

10.07.2014, 11:41

Ich hätte hier folgende Gebühren in Ansatz gebracht:

Verfahrensgebühr Nachscheidungsunterhalt
Verfahrensgebühr Trennungsunterhalt
Terminsgebühr für beide Angelegenheiten
Einigungsgebühr für beide Angelegenheiten.

Bin mir aber nicht sicher, ob ich evtl. zwei Terminsgebühren / Einigungsgebühren bekomme oder diese durch den Verbund
nur einmal anfallen.
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Tine Dea
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#4

10.07.2014, 11:56

Verstehe ich das richtig, das beide Verfahren zunächst getrennt gerichtlich anhängig waren und dann zu einem Verfahren verbunden worden sind?
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sandra1996
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#5

10.07.2014, 11:58

Ja, genau
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#6

10.07.2014, 12:19

Deine Idee ist gar nicht so verkehrt! 8)

Nach dem BGH hat der Rechtsanwalt ein Wahlrecht. Theoretisch könntest du dir die für den Anwalt günstigste Variante (also die mit den höchsten Gebühren) herausfischen.

Heißt also, entweder du rechnest so ab, wie du es vorgeschlagen hast oder jedes Verfahren einzeln für sich
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#7

10.07.2014, 12:23

Gebühren, die erst nach Verbindung entstanden sind, können nicht einzeln abgerechnet werden (hier die EG). Allerdings kann ich mir hier gar nicht so richtig vorstellen, dass das eine echte Verfahrensverbindung sein soll.
sandra1996
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#8

10.07.2014, 12:27

Also wenn die Möglichkeit besteht, jedes Verfahren einzeln für sich abzurechnen, "springt" hier wohl dann das Meiste für uns heraus, oder kann ich bei einer "zusammengefassten" Abrechnung die Streitwerte beider Verfahren für die Termins- und Einigungsgebühr zusammengerechnen, also € 25.340,00?

Dann ist es wohl eine Rechenfrage, welche Art der Abrechnung für uns günstiger ist.
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Tine Dea
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#9

10.07.2014, 12:28

Ich habe mich etwas unvollständig ausgedrückt :oops: Also entweder wie von sandra1996 vorgeschlagen oder:

1,3 VG a. nachehelichem Unterhalt
1,2 TG a. beiden Werten
1,0 EiG a. beiden Werten
Auslagen + USt

und

1,3 VG a. Trennungsunterhalt
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sandra1996
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#10

10.07.2014, 12:40

Super lieben Dank! Du hast mir sehr geholfen!!! :huepf
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