Hallo,
habe folgenden Sachverhalt:
Die Md. hat einen Kartenausschnitt auf ihrer Homepage verwendet. Wurde von gegn. RA aufgefordert, Schadenersatz i.H.v. 1500 € zu zahlen, eine Unterlassungserkl. zu unterschreiben und für den Fall des Wiederholens jeweils weitere 5000 € zu zahlen.
Nach nettem Schreiben meines Chefs (ohne Anerkennung oder Unterlassungserkl.) keine Reaktion der GS.
Nehme ich nun zum Abrechnen die bereits geforderten 1500 € als Wert oder 6500 € (obwohl die 5000 € noch gar nicht offiziell gefordert wurden und ja auch definitiv nicht gefordert werden können, da Md. den Kartenausschnitt entfernt hat)?
Danke schonmal für Eure Hilfe!
LG
Streitwert Abmahnung / Schadenersatz
- Anahid
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Ich würde hier den Auffangstreitwert von 5.000,00 € nehmen. Hier geht es ja nicht allein um die Zahlung des Schadensersatzes von 1.500,00 €, sondern auch um die Unterlassungserklärung, die ja schließlich auch mit einem Wert zu bemessen ist.
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- kroetenstink
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Halte stets die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig!
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