Streitwert Abmahnung / Schadenersatz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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canada
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#1

10.07.2014, 10:22

Hallo,
habe folgenden Sachverhalt:
Die Md. hat einen Kartenausschnitt auf ihrer Homepage verwendet. Wurde von gegn. RA aufgefordert, Schadenersatz i.H.v. 1500 € zu zahlen, eine Unterlassungserkl. zu unterschreiben und für den Fall des Wiederholens jeweils weitere 5000 € zu zahlen.

Nach nettem Schreiben meines Chefs (ohne Anerkennung oder Unterlassungserkl.) keine Reaktion der GS.

Nehme ich nun zum Abrechnen die bereits geforderten 1500 € als Wert oder 6500 € (obwohl die 5000 € noch gar nicht offiziell gefordert wurden und ja auch definitiv nicht gefordert werden können, da Md. den Kartenausschnitt entfernt hat)?

Danke schonmal für Eure Hilfe!

LG
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Anahid
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#2

10.07.2014, 10:42

Ich würde hier den Auffangstreitwert von 5.000,00 € nehmen. Hier geht es ja nicht allein um die Zahlung des Schadensersatzes von 1.500,00 €, sondern auch um die Unterlassungserklärung, die ja schließlich auch mit einem Wert zu bemessen ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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kroetenstink
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#3

11.07.2014, 13:13

Wir rechnen solche Angelegenheiten immer auf Stundenbasis gegenüber dem Mandanten ab.
Arbeite ruhig und gediegen. Was nicht fertig ist, bleibt liegen.
Halte stets die Ruhe heilig, nur Verrückte haben's eilig!
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MG
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#4

14.07.2014, 10:45

Moin.

Googel mach nach der Entscheidung, vielleicht hilft Dir die...

OLG Schleswig, Beschluss vom 09.07.2009 - 6 W 12/09

Gruß MG
Audiatur et altera pars!
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