Ich stehe gerade wirklich auf dem Schlauch.
Also Mandant hat einen VU gehabt und ein Bußgeldverfahren, sowie ein Strafverfahren wurde durchgeführt. Es geht mir hier aber speziell um das OWi-Verfahren.
Der Bußgeldbescheid besteht aus 35,00 € Geldbuße, 25,00 € Gebühr und 3,50 € Auslagen.
Wenn ich das nun abrechnen möchte, nehme ich als "Gegenstandswert" die gesamten Kosten? Ich habe hier z. B. die Nr. 5103 (Geldbuße von 40,00 € bis 5.000,00 €) zugrunde gelegt. Oder kann ich nur die reine Geldbuße, also ohne Auslagen, etc. nehmen?
Bußgeldverfahren abrechnen
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Die Gebühren richten sich lediglich nach der Geldbuße, ohne die Verfahrenskosten.
So steht es ja auch wortwörtlich im VV RVG. Also hier 35,00 €
So steht es ja auch wortwörtlich im VV RVG. Also hier 35,00 €
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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