Bußgeldverfahren abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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karibikblume
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#1

09.07.2014, 17:30

Ich stehe gerade wirklich auf dem Schlauch.

Also Mandant hat einen VU gehabt und ein Bußgeldverfahren, sowie ein Strafverfahren wurde durchgeführt. Es geht mir hier aber speziell um das OWi-Verfahren.
Der Bußgeldbescheid besteht aus 35,00 € Geldbuße, 25,00 € Gebühr und 3,50 € Auslagen.
Wenn ich das nun abrechnen möchte, nehme ich als "Gegenstandswert" die gesamten Kosten? Ich habe hier z. B. die Nr. 5103 (Geldbuße von 40,00 € bis 5.000,00 €) zugrunde gelegt. Oder kann ich nur die reine Geldbuße, also ohne Auslagen, etc. nehmen?
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Tine Dea
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#2

09.07.2014, 17:32

Die Gebühren richten sich lediglich nach der Geldbuße, ohne die Verfahrenskosten.

So steht es ja auch wortwörtlich im VV RVG. Also hier 35,00 € :wink:
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