Gebührenteilung, Unterbevollmächtigung, AU

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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McTeddyx3
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#1

09.07.2014, 12:42

Hallo Ihr Lieben.... :wink1

habe mal wieder ein winziges Problemchen. :pfeif

Wir sollten als Unterbevollmächtigte einen Termin vor dem AG wahrnehmen. Vereinbart wurde "Arbeits- udn GEbührenteilung". Also haben uns die Unterlagen angeschaut und kurz vor dem Termin hat die Gegenseite anerkannt. AU ist ergangen. joar soweit so gut. Jetzt soll ich abrechnen.

Theoretisch darf ich ja die 3401 abrechnen. Aber was ist mit der Terminsgebühr für uns? Wir haben ja nichts zu dem AU beigetragen und waren ja auch bei keinem Termin...

Bitte helft mir :(

Liebe Grüße

McTeddyx3 :))
ich putz' hier nur
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Anahid
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#2

09.07.2014, 13:05

Die Frage ist, was genau vereinbart wurde. Gebührenteilung wird normalerweise so ausgelegt, dass die bei einem Prozessbevollmächtigten angefallenen Gebühren hälftig geteilt werden. Dann würdet Ihr aber auch keine 3401 bekommen, sondern dann würden die 3100 und die 3104 abgerechnet und hälftig geteilt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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