Räumungsurteil anschließend Einigung durch Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
AnitaHo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 09.07.2014, 08:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

09.07.2014, 11:02

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein Abrechnungsproblem und benötige eure Hilfe

Wir haben einen Rechtsstreit geführt wegen Räumung einer Wohnung. Unser Mandant ist der Mieter. Dieser ist verurteilt worden die Wohnung zu räumen. Der Wert für das gerichtliche Verfahren ist auf 7.200,00 € festgesetzt worden.

Nach der Zustellung des Urteils haben wir mit der Gegenseite einen Vollstreckungsvergleich geschlossen in der Weise, dass wir auf Einlegung von Rechtsmitteln verzichten und unser Mandant vorerst in der Wohnung bleiben darf. Hierzu zahlt er eine Nutzungsentschädigung rückwirkend für 2013 in Höhe von 5.000,00 € und ab 2014 monatlich in Höhe von 400,00 €.

Die Gegenseite hat für das gerichtliche Verfahren eine halbe Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr nach einem Wert von 7.200,00 € abgerechnet.

Für den Vollstreckungsvergleich hat die Gegenseite eine 1,3 Geschäftsgebühr und eine 1,5 Einigungsgebühr nach einem Wert von 9.800,00 € abgerechnet (5.000 € + 12 x 400 €).

Darf man für den Vollstreckungsvergleich auch eine Geschäftsgebühr abrechnen. Nach meiner Ansicht handelt es sich um die gleiche Angelegenheit und die Geschäftsgebühr fällt nur einmal an bzw. es entsteht eine Geschäftsgebühr für den Vollstreckungsvergleich in Höhe von 1,3 aus einem Wert von 9.800,00 € abzüglich der hälftigen Geschäftsgebühr aus dem gerichtlichen Verfahren.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

09.07.2014, 11:24

Meiner Meinung nach ist der abgeschlossene Vergleich eine eigene Angelegenheit.

Mit dem Urteil war das erste Verfahren erst einmal abgeschlossen. Danach ging es im Vergleich nicht nur um Räumung, sondern auch um die Fortsetzung des Mietverhältnisses. Es wurden ja auch künftige "Konditionen" festgelegt.

Ich seine das schon als eine neue Angelegenheit an. Und in diesem Fall fällt auch eine Geschäftsgebühr und eine Einigungsgebühr an.
Gegen die Streitwertberechnung der GEgenseite habe ich auch nichts einzuwenden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
AnitaHo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 09.07.2014, 08:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

09.07.2014, 11:58

DANKE !!!
Antworten