Liebe Alle,
ich stehe vor folgendem Problem:
Sachverhalt:
Verklagt wurden einmal die GbR (Bekl zu 2) und unser Mandant als Gesellschafter (Bekl zu 1). Die GbR war schon aufgelöst, also haben wir uns nur für den Bekl zu 1) angezeigt. Gegen die Bekl zu 2 (GbR) erging dann ein VU.
Am Ende erging sodann ein Endurteil wonach beide Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt wurden.
Nun kam der KFA der Gegenseite. Die machen einmal ganz normal die 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr für den Bekl zu 1 geltend und zusätzlich nochmal für die Beklagte zu 2 (GbR) eine 1,3 Verfahrens- und 0,5 Terminsgebühr geltend. Das kann doch so nicht stimmen. Zumindest die zwei Verfahrensgebühren nicht. Was sagt ihr? Und bekommt der sowohl eine 0,5 Terminsgebühr als auch die 1,2 Terminsgebühr?
Bin für jeden Tip dankbar. Wenn möglich mit Fundstellen o. ä.
LG
Zwei Beklagte - Versäumnis- und Endurteil
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Was ist das denn für ein KFA?! Der ist absolut FALSCH.
Ein Verfahren, ein KFA. So einfach ist das. Es darf also lediglich die 1,3 Verfahrensgebühr und die 1,2 Terminsgebühr in den KFA eingestellt werden. Die anderen Gebühren, die sie für den Beklagten zu 2) geltend machen, können sie nicht geltend machen. Der Anwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal verlangen § 15 Abs. 2 RVG. Für den Klägervertreter war die Klage gegen zwei Beklagte definitiv dieselbe Angelegenheit!
Ein Verfahren, ein KFA. So einfach ist das. Es darf also lediglich die 1,3 Verfahrensgebühr und die 1,2 Terminsgebühr in den KFA eingestellt werden. Die anderen Gebühren, die sie für den Beklagten zu 2) geltend machen, können sie nicht geltend machen. Der Anwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal verlangen § 15 Abs. 2 RVG. Für den Klägervertreter war die Klage gegen zwei Beklagte definitiv dieselbe Angelegenheit!
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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