Kostenquotelung bei teilweiser Erledigungserklärung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Verena80
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#1

07.07.2014, 14:31

Hallo Zusammen,

ich sitze gerade an einer Akte in der ich für den Mandanten die kostengünstigste Variante berechnen soll.

Folgender Fall:

Wie werden die Gerichtskosten berechnet wenn über einen Teil der Klageforderung eine übereinstimmende Erledigungserklärung abgegeben wird (gesamte Klageforderung beträgt 12.000 Euro, über 10.000 Euro wird die Erledigungserklärung abgegeben) und über die 10.000 Euro wird eine Kosteübernahmeerklärung durch uns abgegeben. Über die noch rechtshängigen 2.000 Euro wird dann noch streitig verhandelt.

Wenn ich das richtig sehe, wird erst nach Beendigung des Verfahrens eine Kostenentscheidung durch das Gericht getroffen, d.h. es gibt nicht den "Zwischenschritt", dass das Gericht nach Abgabe der Erledigungserklärungen schon einen Beschluss über die Kosten bezgl. des erledigten Teilbetrages erlässt, oder?

Wir wollen sicher gehen, dass für den erledigt erklärten Teilbetrag von 10.000 Euro auch nur eine 1,0 Gerichtsgebühr anfällt und lediglich für den noch rechtshängigen Teilbetrag von 2.000 Euro die 3,0 Gerichtsgebüh in Rechnung gestellt wird und nicht durch die "einheitliche" Kostenentscheidung für den kompletten Betrag von 12.000 Euro 3,0 Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt werden.

Ich hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt und irgendwer von Euch hatte so einen Fall schon mal in der Praxis.
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Tine Dea
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#2

07.07.2014, 14:34

:wink1
Die Gerichtskosten reduzieren sich nach dem Wortlaut zu Nr. 1211 KV GKG nur bei Beendigung des gesamten Verfahrens . Also dürften sie sich bei einer teilweisen Erledigungserklärung nicht reduzieren, da mit dieser nicht das gesamte Verfahren beendet wird.
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#3

07.07.2014, 14:40

D.h. dass beispielsweise Falle eines Teilanerkenntnisses zwar ein Teilanerkenntnisurteil erlassen wird, aber die Gerichtskosten sich trotzdem nicht bezgl. des teilanerkannten Betrages auf 1,0 reduzieren sondern da nicht das gesamte Verfahren beendet wurde, trotzdem für die gesamte ursprüngliche Klageforderung 3,0 Gebühren entstehen?
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#4

07.07.2014, 14:42

Ja genau das heißt es...
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#5

07.07.2014, 15:49

:thx :thx :thx
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