Abrechnung nach Neubeginn Hauptverhandlung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuzZi
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#1

07.07.2014, 12:49

Hallo ihr Lieben,

habe eine Frage, die mir mein Kommentar nicht beantworten kann. Oder ich finde die Antwort einfach nicht ...

Haben eine Sache vor dem Schwurgericht. Hauptverhandlung beginnt um 9.15 Uhr mit Verlesung der Anklageschrift. Um 11.30 Uhr fällt dem Vorsitzenden auf, dass eine der Schöffinen nicht vereidigt ist. Ergo der ganze Schwung noch einmal nach Vereidigung.

Wie verhält es sich jetzt mit meinen Gebühren? Es wurde ja noch einmal neu angefangen. Bekomme ich dann die VG und die TG noch einmal neu?

:thx
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Adora Belle
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#2

07.07.2014, 14:07

Nö, da gibts nix neu.
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#3

07.07.2014, 14:11

Hmm trotz dass komplett von vorne angefangen werden musste? Neu aufgerufen und alles? War doch früher mal so wenn ich mich recht erinner ...
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#4

07.07.2014, 14:13

Möglich, aber nicht unterm RVG.

Das ist immer noch das gleiche Verfahren, und da der Termin am gleichen Tag stattfand, gibt es auch nur eine Terminsgebühr.
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#5

07.07.2014, 14:15

Alles klar danke dir :)
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