kostenpflichtige Aufforderung bei Gesamtschuldnern
Verfasst: 03.07.2014, 16:52
Ich habe hier eine Sache, bei der mir entweder die Argumente ausgehen oder ich auf dem falschen Weg bin.
Wie seht ihr Folgendes:
Wir vertreten den Kläger gegen zwei Beklagte, diese werden gesamtschuldnerisch verurteilt und sie bekommen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Beide Schuldner werden durch den gleichen Anwalt vertreten.
Die Urteilsforderung wird gezahlt, nicht jedoch der KFB. Daher haben wir die Schuldner durch ihren Anwalt kostenpflichtig aufgefordert und die Vollstreckungsgebühr 2fach berechnet.
Ich bin der Meinung dies ist möglich, weil ich beide Beteiligten aufgefordert habe zu zahlen. Der gegnerische Anwalt akzeptiert nur eine Gebühr und belegt dies mit einem Asbach-Urteil des OLG Köln (17 W 113/92) wobei es dort um eine WEG ging. Die Richter haben damals entschieden, dass bei Gesamtschuldnern die durch einen Anwalt vertreten werden, keine mehrfache ZV-Gebühr entstehen kann.
Wie seht ihr Folgendes:
Wir vertreten den Kläger gegen zwei Beklagte, diese werden gesamtschuldnerisch verurteilt und sie bekommen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Beide Schuldner werden durch den gleichen Anwalt vertreten.
Die Urteilsforderung wird gezahlt, nicht jedoch der KFB. Daher haben wir die Schuldner durch ihren Anwalt kostenpflichtig aufgefordert und die Vollstreckungsgebühr 2fach berechnet.
Ich bin der Meinung dies ist möglich, weil ich beide Beteiligten aufgefordert habe zu zahlen. Der gegnerische Anwalt akzeptiert nur eine Gebühr und belegt dies mit einem Asbach-Urteil des OLG Köln (17 W 113/92) wobei es dort um eine WEG ging. Die Richter haben damals entschieden, dass bei Gesamtschuldnern die durch einen Anwalt vertreten werden, keine mehrfache ZV-Gebühr entstehen kann.