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kostenpflichtige Aufforderung bei Gesamtschuldnern

Verfasst: 03.07.2014, 16:52
von Geniesserin
Ich habe hier eine Sache, bei der mir entweder die Argumente ausgehen oder ich auf dem falschen Weg bin.

Wie seht ihr Folgendes:

Wir vertreten den Kläger gegen zwei Beklagte, diese werden gesamtschuldnerisch verurteilt und sie bekommen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Beide Schuldner werden durch den gleichen Anwalt vertreten.
Die Urteilsforderung wird gezahlt, nicht jedoch der KFB. Daher haben wir die Schuldner durch ihren Anwalt kostenpflichtig aufgefordert und die Vollstreckungsgebühr 2fach berechnet.

Ich bin der Meinung dies ist möglich, weil ich beide Beteiligten aufgefordert habe zu zahlen. Der gegnerische Anwalt akzeptiert nur eine Gebühr und belegt dies mit einem Asbach-Urteil des OLG Köln (17 W 113/92) wobei es dort um eine WEG ging. Die Richter haben damals entschieden, dass bei Gesamtschuldnern die durch einen Anwalt vertreten werden, keine mehrfache ZV-Gebühr entstehen kann.

Re: kostenpflichtige Aufforderung bei Gesamtschuldnern

Verfasst: 03.07.2014, 16:55
von Liesel

Re: kostenpflichtige Aufforderung bei Gesamtschuldnern

Verfasst: 03.07.2014, 17:00
von Tine Dea
Ich hab hier was für dich :huepf

LG Saarbrücken, JurBüro 1976, 1669
LG Berlin JurBüro 1979, 1025 = AnwBl. 1979, 277 = MDR 1979, 255
OLG Düsseldorf AnwBl. 1984, 219 i. InVo 97, 196
LG Berlin JurBüro 1995, 530 =Berl AnwBl. 1995, 360
<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/v. Eicken/Madert § 58 Rn. 3
Göttlich/Mümmler BRAGO "Zwangsvollstreckung" Ziff. 5.1

Offensichtlich gibt es hierzu nur Uralt-Entscheidungen.... :?

Re: kostenpflichtige Aufforderung bei Gesamtschuldnern

Verfasst: 03.07.2014, 17:03
von 13
Nach juris hat sich Mümmler ablehnend zu der Kölner Entscheidung (= Beschluss vom 06. Juli 1992 – 17 W 113/92 = juris) eingelassen. Anderer Ansicht sind ferner:
Entgegen OLG Düsseldorf, 1983-03-01, 10 W 7/83, Rpfleger 1983, 330; vergleiche BVerfG, 1992-02-12, 1 BvL 1/89, NJW 1992, 1673 - jew. juris.

Re: kostenpflichtige Aufforderung bei Gesamtschuldnern

Verfasst: 04.07.2014, 09:41
von Frau Cindy
Ich habe gerade das gleiche Problem. Allerdings hat der gegnerische Anwalt ohne Kommentar nur eine Gebühr überwiesen. Ich überlege jetzt, ob ich die Festsetzung beantrage.

Re: kostenpflichtige Aufforderung bei Gesamtschuldnern

Verfasst: 04.07.2014, 14:20
von Geniesserin
Vielen Dank für die Kommentare und Fundstellen.
Frau Cindy hat geschrieben:Ich habe gerade das gleiche Problem. Allerdings hat der gegnerische Anwalt ohne Kommentar nur eine Gebühr überwiesen. Ich überlege jetzt, ob ich die Festsetzung beantrage.
Beantrage ruhig die Festsetzung, machen wir jetzt auch. Dann mal abwarten, wie das Gericht entscheidet.

Re: kostenpflichtige Aufforderung bei Gesamtschuldnern

Verfasst: 08.07.2014, 12:26
von Frau Cindy
Hab den Antrag jetzt fertig gemacht. Freut sich der Rechtspfleger sicher, dass ich ihn wegen 21,42 € belästige. Ich werde berichten.

Re: kostenpflichtige Aufforderung bei Gesamtschuldnern

Verfasst: 14.07.2014, 10:04
von Frau Cindy
Mein Antrag war umsonst, die Gegenseite hat sich letztlich doch noch dazu entschlossen, den Restbetrag zu zahlen.