Ich habe hier eine Sache, bei der mir entweder die Argumente ausgehen oder ich auf dem falschen Weg bin.
Wie seht ihr Folgendes:
Wir vertreten den Kläger gegen zwei Beklagte, diese werden gesamtschuldnerisch verurteilt und sie bekommen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Beide Schuldner werden durch den gleichen Anwalt vertreten.
Die Urteilsforderung wird gezahlt, nicht jedoch der KFB. Daher haben wir die Schuldner durch ihren Anwalt kostenpflichtig aufgefordert und die Vollstreckungsgebühr 2fach berechnet.
Ich bin der Meinung dies ist möglich, weil ich beide Beteiligten aufgefordert habe zu zahlen. Der gegnerische Anwalt akzeptiert nur eine Gebühr und belegt dies mit einem Asbach-Urteil des OLG Köln (17 W 113/92) wobei es dort um eine WEG ging. Die Richter haben damals entschieden, dass bei Gesamtschuldnern die durch einen Anwalt vertreten werden, keine mehrfache ZV-Gebühr entstehen kann.
kostenpflichtige Aufforderung bei Gesamtschuldnern
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Ich hab hier was für dich
LG Saarbrücken, JurBüro 1976, 1669
LG Berlin JurBüro 1979, 1025 = AnwBl. 1979, 277 = MDR 1979, 255
OLG Düsseldorf AnwBl. 1984, 219 i. InVo 97, 196
LG Berlin JurBüro 1995, 530 =Berl AnwBl. 1995, 360
<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/v. Eicken/Madert § 58 Rn. 3
Göttlich/Mümmler BRAGO "Zwangsvollstreckung" Ziff. 5.1
Offensichtlich gibt es hierzu nur Uralt-Entscheidungen....
LG Saarbrücken, JurBüro 1976, 1669
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OLG Düsseldorf AnwBl. 1984, 219 i. InVo 97, 196
LG Berlin JurBüro 1995, 530 =Berl AnwBl. 1995, 360
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Offensichtlich gibt es hierzu nur Uralt-Entscheidungen....
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Nach juris hat sich Mümmler ablehnend zu der Kölner Entscheidung (= Beschluss vom 06. Juli 1992 – 17 W 113/92 = juris) eingelassen. Anderer Ansicht sind ferner:
Entgegen OLG Düsseldorf, 1983-03-01, 10 W 7/83, Rpfleger 1983, 330; vergleiche BVerfG, 1992-02-12, 1 BvL 1/89, NJW 1992, 1673 - jew. juris.
Entgegen OLG Düsseldorf, 1983-03-01, 10 W 7/83, Rpfleger 1983, 330; vergleiche BVerfG, 1992-02-12, 1 BvL 1/89, NJW 1992, 1673 - jew. juris.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- Frau Cindy
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Ich habe gerade das gleiche Problem. Allerdings hat der gegnerische Anwalt ohne Kommentar nur eine Gebühr überwiesen. Ich überlege jetzt, ob ich die Festsetzung beantrage.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Vielen Dank für die Kommentare und Fundstellen.
Beantrage ruhig die Festsetzung, machen wir jetzt auch. Dann mal abwarten, wie das Gericht entscheidet.Frau Cindy hat geschrieben:Ich habe gerade das gleiche Problem. Allerdings hat der gegnerische Anwalt ohne Kommentar nur eine Gebühr überwiesen. Ich überlege jetzt, ob ich die Festsetzung beantrage.
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- Frau Cindy
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Hab den Antrag jetzt fertig gemacht. Freut sich der Rechtspfleger sicher, dass ich ihn wegen 21,42 € belästige. Ich werde berichten.
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Mein Antrag war umsonst, die Gegenseite hat sich letztlich doch noch dazu entschlossen, den Restbetrag zu zahlen.
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