Hallo,
Meine Frage:
Die Gegenseite hat beim OLG sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des LG eingelegt, diese ist abgewiesen worden. Jetzt soll ein KFA für das Beschwerdeverfahren gemacht werden. Es ist schon richtig, dass dieser, wie sonst auch, beim Gericht der ersten Instanz (also LG) gemacht wird, oder gibt es hier eine andere Regelung?
Dann die Festsetzung:
1,3 Verfahrensgebühr
Auslagenpaschale
MWSt.
LG Hannah
Kostenfestsetzung Beschwerdeverfahren
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Hey,
es gibt ja Beschwerdegebühren s.h. ab Nr. 3500 VV RVG, die kannst du für jede Beschwerde - egal in welcher Instanz - nutzen.
LG T
es gibt ja Beschwerdegebühren s.h. ab Nr. 3500 VV RVG, die kannst du für jede Beschwerde - egal in welcher Instanz - nutzen.
LG T
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Antragstellung wie immer beim Gericht der ersten Instanz (hier: LG) und entstanden ist vorliegend die Beschwerdegebühr nach Nr. 3500 VV RVG.
~ Grüßle ~
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