Abrechnung gg. Haftpflichtversicherung (Unfallsache)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JanineMo
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#1

03.07.2014, 09:08

Guten morgen Allerseits

Ich habe grad eine Unfallakte vor mir liegen, die ich bereits abgerechnet habe. Nur die Versicherung kürzt mir die in Rechnung gestellte 1,8 Gebühr auf 1,3. Der Fall war aber umfangreich und es gab fast ein Jahr ein Hin und Her. Chef möchte natürlich das die Versicherung die 1,8 zahlt. Wie kann ich da jetzt am besten drauf erwidern?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
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Tine Dea
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#2

03.07.2014, 09:16

Guten Morgen,
zur Stellungnahme solltest du dich auf die in § 14 RVG genannten Kriterien berufen und hierzu ein bisschen was ausführen. Also zeitlicher Aufwand für die Aktenbearbeitung, Bedeutung für den Mandanten, Schwierigkeit der Angelegenheit etc.
Habt ihr eventuell noch mit dem Gutachter nochmal über sein Gutachten reden müssen? Hier gibt es Rechtsprechung, dass allein deswegen eine 1,8 GG gerechtfertigt ist.
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NicoleH
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#3

05.07.2014, 21:05

Tine Dea hat geschrieben:Habt ihr eventuell noch mit dem Gutachter nochmal über sein Gutachten reden müssen? Hier gibt es Rechtsprechung, dass allein deswegen eine 1,8 GG gerechtfertigt ist.
hallo tine,
hast du mir hierzu ein urteil oder beschluss?

danke
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Tine Dea
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#4

05.07.2014, 21:55

Ich schick dir entsprechende Rechtsprechung am Montag, wenn ich wieder im Büro bin :wink:
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NicoleH
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#5

06.07.2014, 01:15

das wäre super!

falls du das urteil des bgh vom 08.05.2012 meinst, az. VI ZR 273/11, wurde das wieder revidiert (BGH, Urteil 05.02.2013, az. VI ZR 195/12).

lg und danke schonmal!
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Andy66
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#6

07.07.2014, 08:32

Guten Morgen, Janine,

wenn Du tatsächlich die 1,8 von der Versicherung bekommst, hätt ich gerne eine genaue Anleitung, wie Du das gemacht hast. Ganz ernsthaft.

In meinem Gerichtsbezirk gibts leider die Auffassung, dass die Unfallregulierung in jedem Aspekt umfangreich und schwierig sein muss. D.h. also: Mandant, die Bedeutung der Sache für den Mandanten, Sachverhalt und Bearbeitung müssen alle schwierig und umfangreich sein. Und sowas gibts halt in der realen Welt nicht. Irgendwas ist immer als "einfach" einzustufen.

In einem Fall war zwar der Unfall an sich nicht schwierig, denn die Haftung war gleich geklärt, aber die Versicherungsagentur, die den Fall für die (britische) Versicherung hier abgewickelt hat, war in einer Weise inkompetent und unwillig, dass es wirklich einmalig war. Und wir haben das ausführlich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich ausgeführt und belegt. Trotzdem hat das hiesige Gericht eine 1,5-Gebühr abgelehnt, weil s.o.

Und das wissen die Versicherungen auch. Nur in ganz wenigen Fällen, wenn z.B. nach dem Sachschaden noch ein Schmerzensgeld abzurechnen ist, hab ich auch schon mal 1,5 bekommen. Vor Gericht gibt's das bei uns nicht (das hat der Chef so von einer Richterin gehört).

Also, ganz ernsthaft: wenn du das bekommst, sag mir wie!

Viele Grüße, Andy
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Tine Dea
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#7

07.07.2014, 09:00

Guten Morgen :wink1

Also hier erst mal die Entscheidung, die ich dazu habe, ganz speziell die wegen der Rücksprache mit dem Gutachter:

AG Köln, Urteil vom 08.05.2005, Az: 147 C 86/05 = AGS 2005, 287 = AnwBl 2005, 723

Habe ich schon ein- zweimal "benutzt" und habe die Gebühr auch in Höhe von 1,8 bekommen.

@Andy66:
Darf ich mal ganz ungeniert fragen, in welchem Gerichtsbezirk du tätig bist? Einen Unfall pauschal als einfach abzustempeln, ist von der Richterin nicht gerade die feine englische. :shock:

Ich habe hier schon mehrfach, gerade wenn sich die Versicherungen weigern zügig zu regulieren und ich dreimal außergerichtlich Frist setzen musste, zumindest eine 1,5 Geschäftsgebühr bekommen. Ich schreibe in meine Klagen oder auch, wenn es mal tatsächlich zu ner vollständigen außergerichtlichen Regulierung kommt, rein, ab wann schon allein auf Grund des zeitlichen Aufwandes eine Sache nicht mehr durchschnittlich ist. Und wie gesagt, meistens bekomme ich die Gebühr auch....
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