Abrechnung arbeitsrechtliche, außergerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 01.07.2014, 11:24
Guten Tag
So ich habe folgendes Problem:
Wir haben einen Mandanten in einer außergerichtlichen, arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten.
Die Pt. war vom (öffentlichen) Dienst durch den AG freigestellt worden.
Nach einem Gespräch zwischen uns und dem AG ist die Freistellung zurückgenommen worden und der Mandant geht seiner Anstellung normal weiter nach.
Nun ist meine Frage:
Nach welchem Gegenstandswert kann ich abrechnen und welche Gebühren kann ich Ansatz bringen?
Danke für die Hilfe im Voraus
Reengando
So ich habe folgendes Problem:
Wir haben einen Mandanten in einer außergerichtlichen, arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten.
Die Pt. war vom (öffentlichen) Dienst durch den AG freigestellt worden.
Nach einem Gespräch zwischen uns und dem AG ist die Freistellung zurückgenommen worden und der Mandant geht seiner Anstellung normal weiter nach.
Nun ist meine Frage:
Nach welchem Gegenstandswert kann ich abrechnen und welche Gebühren kann ich Ansatz bringen?
Danke für die Hilfe im Voraus
Reengando