Abrechnung arbeitsrechtliche, außergerichtliche Tätigkeit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Reengando
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#1

01.07.2014, 11:24

Guten Tag :)

So ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen Mandanten in einer außergerichtlichen, arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten.

Die Pt. war vom (öffentlichen) Dienst durch den AG freigestellt worden.

Nach einem Gespräch zwischen uns und dem AG ist die Freistellung zurückgenommen worden und der Mandant geht seiner Anstellung normal weiter nach.

Nun ist meine Frage:

Nach welchem Gegenstandswert kann ich abrechnen und welche Gebühren kann ich Ansatz bringen?

Danke für die Hilfe im Voraus

Reengando
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Pepples
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#2

01.07.2014, 11:31

Hast Du einen eigenen Vorschlag? Reines Vorsagen ist hier nicht üblich. :wink:
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Muschel
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#3

01.07.2014, 11:32

eine Monatsvergütung würde ich nehmen. Hoffe die Verlinkung klappt (hab ich dort gefunden unter Punkt 10

http://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-s ... 45208.html
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Reengando
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#4

01.07.2014, 11:34

@Pepples

Naja ich tappe ziemlich im Dunkeln. Ich hatte auch wie Muschel an ein Bruttomonatsgehalt gedacht. In schweren Fällen zwei. Mir fehlt aber eine konkrete Rechtsprechung/Norm dafür.

Als Abrechnung würde ich eine 1,3 Geschäfts- und eine 1,0 Einigungsgebühr nehmen.
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