Abrechnung Klageverfahren & selbständiges Beweisverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
lisa1902
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#1

01.07.2014, 11:08

Haben in einem baurechtlichen Verfahren ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt und danach ein Klageverfahren. Es wurde ein Vergleich abgeschlossen, die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.

Ich komme mit der Anrechnung nicht klar. Wir haben zwei Akten dafür angelegt. Mache ich jetzt einen KFA an das Gericht mit zwei Abrechnungen oder eine Gesamtabrechnung?

SW sB: 14.840,61 €
SW Klageverfahren: 17.500,00 €

Ich würde vorschlagen:

berechnet nach § 2, § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Rechnungsdatum: 01.07.2014
Leistungszeitraum: 10.03.2014 - 30.06.2014

1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG (Wert: 17.500,00 €) 904,80 €
abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr (selbst. Beweisverfahren) i. H. v. 1,30 (Wert: 14.840,61 €) -845,00 €
1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104 VV RVG (Wert: 17.500,00 €) 835,20 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Gesamtbetrag 915,00 €
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#2

01.07.2014, 11:13

Geht es hier um die Abrechnung gegenüber dem Mandanten oder dem KAA?

Gegeneinander aufgehoben heißt, jeder trägt seine Anwaltskosten selbst und die entstandenen GK zur Hälfte. :wink:
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#3

01.07.2014, 11:19

erst mal um den KFA oder KAA?!
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#4

01.07.2014, 12:11

Da sind nur GK auszugleichen.
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#5

01.07.2014, 12:31

Wie nur Gerichtskosten? Wir müssen doch auch Geld für unsere Beauftragung bekommen.
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#6

01.07.2014, 12:37

Du hast, geschrieben, dass Du erst einmal nur die Kosten für den Kostenausgleichungsantrag brauchst. Dort sind bei gegenseitiger Kostenaufhebung nur die Gerichtskosten auszugleichen. Davon unberührt bleibt die Kostenrechnung an Euren Mandanten, da könnt Ihr natürlich Eure Gebühren abrechnen.
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#7

01.07.2014, 13:24

ja aber ich muss doch die Verfahrensgebühr 2 mal berechnen und die Anrechnung mitaufnehmen, ebenso ist doch auch eine Terminsgebühr angefallen
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#8

01.07.2014, 13:27

Du stellst die bei euch entstandenen Gebühren dem Mandanten in Rechnung. Was ist denn daran so schwer?

Ausgeglichen im Kostenausgleichsverfahren werden nur die GK.
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#9

01.07.2014, 14:31

ich habe doch nur wegen der Anrechnung gefragt?
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#10

01.07.2014, 14:38

lisa1902 hat geschrieben:Wie nur Gerichtskosten? Wir müssen doch auch Geld für unsere Beauftragung bekommen.
Die Anrechnung der VG vom sBV auf die VG des Hauptsacheverfahrens in #1 ist korrekt.

Sofern die Gebühren für das sBV noch nicht abgerechnet wurden, mußt du dies natürlich auch noch machen.
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