Geltendmachung Verdienstausfall nach JVEG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

01.07.2014, 08:53

Hallo,

ich will Verdienstausfall für unseren Mandanten geltend machen. Er hat mir eine Bescheinigung vom Arbeitsgeber gegeben, wo drinnen steht, dass sein Bruttolohn 19 € beträgt. Der Arbeitsgeber hat drauf geschrieben, dass keine Kürzung des Verdienstes stattgefunden hat, sondern der Verdienstausfall über das Zeitkonto erfolgte. Er hat quasi Stunden genommen. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich das so durch kriege und mir das Gericht nicht dumm macht, weil ja keine Kürzung des Gehalts im eigentlichen Sinne stattgefunden hat. Und dann noch eine Frage. Nach "altem" Recht kann ich ja max. 17 € ansetzen und nach "neuem" 21 €. Ich hab hier einen Gt am vor dem 01.08.2013 gehabt und einen nach dem 01.08.2013. Mach ich da einmal altes und einmal neues Recht oder beides Male altes Recht, weil Beauftragung vor dem 01.08.2013???

Irgendwie ist mir noch im Kopf, dass für diese Höchstgrenze von 17 bzw 21 € das Gericht keine Nachweise haben will und nur für das, was drüber liegt einen Nachweis haben will oder gibt es generell nur 17 bzw 21 € je Stunde?

Viele viele Fragen, die mir hoffentliche einer beantworten kann :)

Lg Tine
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#2

01.07.2014, 09:41

Kosten der Terminswahrnehmungen werden darauf abgestellt, wann die Reisen stattgefunden haben, hier also einmal altes Recht, einmal neues Recht.

17 € / 21 € pro Stunde Verdienstausfall sind die Höchstsätze. Mehr gibt es grundsätzlich nicht. Ich würde hier auch den Verdienstausfall laut Bescheinigung ansetzen. Ob der Lohn gekürzt wird oder Stunden abgezogen werden, die Partei hat auf jeden Fall einen Nachteil erlitten, der auszugleichen ist.

Einen Nachweis wird das Gericht nur nicht verlangen, wenn (gem. Rechtsprechung) die Partei z.B. ein GF einer GmbH ist oder ein Selbständiger. Da geht man im Allgemeinen vom Höchstsatz aus. Ansonsten wird eigentlich immer ein Nachweis verlangt.
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#3

01.07.2014, 10:15

vielen dank,

jetzt bin ich schlauer. mal gucken, was mir das liebe gericht zurückschreibt :)
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#4

01.07.2014, 10:52

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