Abrechnung erhöhte Maut - Österreich - SW oder Bußgeld

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lucy Planlos
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#1

01.07.2014, 08:18

Guten Morgen,

ein Mandant von uns wurde off. ohne Vignette in Ö. gefilmt und hat sich von uns vorgerichtlich vertreten lassen. Bevor das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurde, hat er die 120€ Extramaut, die die Asfinag GmbH als Beauftragte angefordert hat, bezahlt.
Asfinag ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, keine Behörde. Ich gehe deshalb davon aus, dass hier nach Streitwert (120€) abgerechnet werden muss, obwohl in D. dies als Bußgeldsache geahndet werden würde....oder gibt es noch irgendein Schlupfloch hin zu den 5100 ff RVG:-)??
Wer nicht will, will nicht!
Lucy Planlos
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#2

09.07.2014, 10:25

Moin moin,

hat vielleicht jmd einen Tipp für mich:-)?
:wink2
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