Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder ein Problem .
Folgendes ein Mandant von mir wird vom Amt für Grundsicherung aufgefordert etwas über 7.000,00 Euro zurückzuzahlen.
Die RSV deckt naturgemäß nicht und ich frage mich jetzt ob ich hier Betragsrahmen abrechne oder nach SW.
Und 2. Problem weitere Mandantin soll dem Jobcenter 2.000 Euro erstatten, wobei das JC selbst vom Streitwert beim SG ausgeht, da die Dame schon seit langem nicht mehr im Bezug ist.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Grüße und Vielen Dank wie immer im Voraus!
Sozialrecht dringend!!
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Ich würde sagen hier entstehen Betragsrahmengebühren, da dein Mandant zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört und damit das Gerichtskostengesetz nicht greift!
Aber sicher bin ich mir da auch nicht so ganz...hatte letztens auch eine ähnliche Sache wobei die RSV hier eine Deckungszusage erteilt hat und die hab ich auch mit Betragsrahmengebühren abgerechnet! Bis jetzt aber noch keine Antwort erhalten...
Aber sicher bin ich mir da auch nicht so ganz...hatte letztens auch eine ähnliche Sache wobei die RSV hier eine Deckungszusage erteilt hat und die hab ich auch mit Betragsrahmengebühren abgerechnet! Bis jetzt aber noch keine Antwort erhalten...
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Im zweiten Fall würde ich auch sagen eher Streitwert da keine Zugehörigkeit zu Personenkreis aus § 183 SGG
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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2 x Betragsrahmen.
Im zweiten Fall handelt es sich doch - wovon ich ausgehe - um eine Rückforderung und damit sind wir beim 183 SGG.
Im zweiten Fall handelt es sich doch - wovon ich ausgehe - um eine Rückforderung und damit sind wir beim 183 SGG.
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(UNHEILIG)
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Du hast ja auch noch die Möglichkeit einer Gebührenvereinbarung wenn du denkst, dass deine Mandanten den rechtlichen Gebührenbetrag nicht entrichten können!
Stimmt als Nachforderung (gehe ich auch mal von aus) gehört der Mandant auch in den besagten Personenkreis!
Stimmt als Nachforderung (gehe ich auch mal von aus) gehört der Mandant auch in den besagten Personenkreis!
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