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einfaches Schreiben 0,3 nach 2300 VV RVG?

Verfasst: 30.06.2014, 11:31
von DrMaddi
Problem: Das Verfahren ist beendet oder übergeben worden an andere Anwälte. Wir haben keine Geschäftsbeziehung mehr mit dem Mandanten. Der Mandant braucht eine zweite Ausfertigung, wegen Verlust des Titels. Wenn wir nun ein einfaches Schreiben an das Gericht fertigen, dass der Titel uns nicht vorliegt (Eidesstattliche Versicherung) kann ich eine 0,3 nach 2300 VV RVG abrechen?

:thx

Re: einfaches Schreiben 0,3 nach 2300 VV RVG?

Verfasst: 30.06.2014, 11:34
von Adora Belle
0,3 VG 3309. Das ist Einzeltätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung.