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EILT: KFA 1008 VV RVG

Verfasst: 30.06.2014, 11:17
von gurki78
Hallo Leute,
benötige dringend Hilfe hinsichtlich eines KFA´s.

Sachverhalt:
Kläger A verklagt Beklagten B wegen Zahlung aus Treuhandvereibarung 50.000,00 EUR
Im Rahmen des Klageverfahrens wird eine Parteierweiterung gemacht auf Beklagten C.
Der Beklagte C erhebt im Verfahren Widerklage über GF-Haftung 99.000,00 und Mietzins Sachanlagevermögen 34.000,00 EUR.

Wir haben jetzt KFA´s für jeden einzeln gestellt, d. h. für Beklagten B aus SW 50.000,00 EUR und für C aus SW 133.000,00 - jeweils 1,3, 1,2, PTE.

Oder kann ich nur die Erhöhungsgebühr 1008 VV ansetzen.

Es ist dringend.

:thx im Voraus

Re: EILT: KFA 1008 VV RVG

Verfasst: 30.06.2014, 11:20
von Tigerle
wen vertretet Ihr denn überhaupt?

Re: EILT: KFA 1008 VV RVG

Verfasst: 30.06.2014, 11:23
von gurki78
Oh sorry, wir vertreten die Beklagten B und C

Re: EILT: KFA 1008 VV RVG

Verfasst: 30.06.2014, 14:13
von 13
2 selbständige KFB können schon deshalb nicht zutreffend sein, da jede Gebühr in einem Verfahren nur einmal entsteht. Da es unterschiedliche SW-Beteiligungen sind: Ein KFB nach dem höheren SW mit Erhöhungsgebühr nach dem kleineren SW.