Kosten der Staatskasse auferlegt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Piwi12
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#1

27.06.2014, 17:16

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal wieder eine kleine Denkblockade.

Sachverhalt:

Letztes Jahr ist der Onkel des Mandanten mit dem Auto dessen Vaters zu schnell gefahren. Anhörungsbogen ging an den Vater des Mandanten. Der teilte mit er war es nicht und sagte auch gleich, mein Bruder wars.
Da dieser aber in Kroatien lebt, hat die Stadt versucht unseren Mandanten dranzukriegen und hat ihm 1.) einen Anhörungsbogen geschickt und 2.) jemanden dort vorbei geschickt um zu prüfen ob er derjenige war, der zu schnell gefahren ist.

Nach unserem Schreiben wurde das Verfahren gegen den Mandanten eingestellt. Dann haben wir die Stadt Bielefeld nochmals angeschrieben, wegen unserer Kosten. Diese wurden der Staatskasse auferlegt.
Das ganze war weder vor Gericht, noch bei der StA. Es gab lediglich einen Brief an die Stadt Bielefeld.

Meine Frage:

An wen richte ich nun den Kostenerstattungsantrag?

An das Gericht? Wenn ja, wie? Ganz normal - jedoch ohne Aktenzeichen, da es kein Verfahren dort gab - mit einem Antrag?

Schickes Wochenende!
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- Christopher Robin -
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#2

27.06.2014, 17:18

Die Stadt hat die Auslagenentscheidung getroffen. Dorthin richtest Du auch den Erstattungsantrag.
Piwi12
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#3

27.06.2014, 17:19

Okay! :thx
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- Christopher Robin -
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