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Abrechnung eines Verfahren vor öffentlicher Körperschaft

Verfasst: 27.06.2014, 10:30
von laurasameh
Hallo,
ich habe eine Frage:

Wir haben einen Mandnaten in der Zulassungsentziehungssache (Arzt) vertreten. Es fand ein Termin vor dem Zulassungsausschuss für Ärzte statt, gegen dessen Entscheidung wir dann Beschwerde eingelegt haben.

Nach welchem Recht wird denn hier abrechnet? Es handelt sich um eine öffentliche Körperschaft.

Vielen Dank im Voraus.

Re: Abrechnung eines Verfahren vor öffentlicher Körperschaft

Verfasst: 27.06.2014, 11:03
von Anahid
Ich würde das als Verwaltungsrecht ansehen. Also ganz normale Gebühren abrechnen.

Re: Abrechnung eines Verfahren vor öffentlicher Körperschaft

Verfasst: 27.06.2014, 12:34
von laurasameh
Also als Antragsverfahren (aber wie setze ich dann die Terminsgebühr vor dem Zulassungsausschuss an?) und dann das Rechtsmittelverfahren?

Re: Abrechnung eines Verfahren vor öffentlicher Körperschaft

Verfasst: 27.06.2014, 13:35
von Anahid
Terminsgebühr gibt es keine. Da kannst Du höchstens die GG erhöhen. Für die Beschwerde rechnest Du eine weitere GG ab, wobei Du da aber die erste GG zur Hälfte, höchstens mit 0,75 anrechnen musst.

Re: Abrechnung eines Verfahren vor öffentlicher Körperschaft

Verfasst: 27.06.2014, 15:04
von laurasameh
Okay danke. Mich hatte der Termin etwas verwirrt sowie die Tatsache, dass hier ein Beschwerdeverfahren statt Widerspruchsverfahren vorlag.

Ein schönes WE :thx