Abrechnung eines Verfahren vor öffentlicher Körperschaft

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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laurasameh
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#1

27.06.2014, 10:30

Hallo,
ich habe eine Frage:

Wir haben einen Mandnaten in der Zulassungsentziehungssache (Arzt) vertreten. Es fand ein Termin vor dem Zulassungsausschuss für Ärzte statt, gegen dessen Entscheidung wir dann Beschwerde eingelegt haben.

Nach welchem Recht wird denn hier abrechnet? Es handelt sich um eine öffentliche Körperschaft.

Vielen Dank im Voraus.
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Anahid
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#2

27.06.2014, 11:03

Ich würde das als Verwaltungsrecht ansehen. Also ganz normale Gebühren abrechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
laurasameh
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#3

27.06.2014, 12:34

Also als Antragsverfahren (aber wie setze ich dann die Terminsgebühr vor dem Zulassungsausschuss an?) und dann das Rechtsmittelverfahren?
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Anahid
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#4

27.06.2014, 13:35

Terminsgebühr gibt es keine. Da kannst Du höchstens die GG erhöhen. Für die Beschwerde rechnest Du eine weitere GG ab, wobei Du da aber die erste GG zur Hälfte, höchstens mit 0,75 anrechnen musst.
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#5

27.06.2014, 15:04

Okay danke. Mich hatte der Termin etwas verwirrt sowie die Tatsache, dass hier ein Beschwerdeverfahren statt Widerspruchsverfahren vorlag.

Ein schönes WE :thx
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