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Tage- und Abwesenheitsgeld

Verfasst: 26.06.2014, 12:05
von SabrinaL
Hallo an Alle,

die Beauftragung lag vor dem 01.08.2013, Termin hat nach dem 01.08.2013 stattgefunden. Tage- und Abwesenheitsgeld nach neuem oder alten Recht? Ich stelle die Frage, weil es nach dem JVEG für Zeugen auf den Zeitpunkt der Handlung ankommt. Hier berechnet man nach neuem Recht. Die Terminsgebühr würde ich hier nach dem alten Recht berechnen, aber "Auslagen" nach neuem? Kann jemand helfen? Ich danke.

Re: Tage- und Abwesenheitsgeld

Verfasst: 26.06.2014, 12:07
von Liesel
61 RVG gilt auch für Reisekosten des Anwaltes.

Re: Tage- und Abwesenheitsgeld

Verfasst: 01.07.2014, 13:23
von Tripsdrille_2
Komplette Abrechnung nach altem Recht.

Re: Tage- und Abwesenheitsgeld

Verfasst: 05.07.2014, 21:12
von NicoleH
wie Liesel schreibt:

beauftragung bei altem recht: Abrechnung des RA nach altem recht, egal wann der termin dann stattfindet. sofern der termin nach dem 01.08. stattfindet und der mandant später für diesen termin parteiauslagen nach dem JVEG geltend machen will, ist für diesen nach dem JVEG neues Recht anzuwenden.

LG