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Klage nach Teilzahlung Unfall

Verfasst: 26.06.2014, 11:15
von pidellal
Wir haben außergerichtlich aufgefordert. einen Unfallschaden von 2650 EUR zu zahlen. Die Gegenseite hat aber nur 2400 EUR gezahlt. Offen ist die Differenz von rund 250,00 EUR und die RA-gebühren 2300 = ca. 335 EUR. Der Gesamtbetrag wurde mittels Klage geltend gemacht.

Wie sieht meine Abrechnung mit der RSV aus? Bekomme ich die geb. 2300 nach dem Wert 2650 und dann wegen der Klageerhebung die Geb. 3100 nach dem Wert 250+Geb. 335,00= 585?

Muß ich eine Anrechnung vornehmen oder entstehen beide Gebühren voll?
Danke vorab für Eure Hilfe

Re: Klage nach Teilzahlung Unfall

Verfasst: 26.06.2014, 11:19
von Muschel
2300 aus 2.650,00 € und 3100 aus 585,00 € und dann GG aus 585,00 € anrechnen. So würde ich das machen.

Re: Klage nach Teilzahlung Unfall

Verfasst: 26.06.2014, 11:25
von Liesel
Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind bei der Klage nicht streitwerterhöhend.

Wurden die außergerichtlichen Gebühren aus dem regulierten Wert tatsächlich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung gezahlt?

Re: Klage nach Teilzahlung Unfall

Verfasst: 26.06.2014, 11:34
von pidellal
Nö. Haben Gebühren 2300 nicht gezahlt.

habe die Rechnung so vorbereitet, wie Muschel meint. War mir aber nicht sicher wegen der Anrechnung

Re: Klage nach Teilzahlung Unfall

Verfasst: 26.06.2014, 11:37
von Liesel
Der SW für die Klage sind 250,00 Euro, nicht 585,00 Euro.

Re: Klage nach Teilzahlung Unfall

Verfasst: 26.06.2014, 11:38
von pidellal
wo finde ich das??? Chefs wollen doch immer Beweis :lol:

Schon einmal ganz lieben Dank für die prompte Hilfe

Re: Klage nach Teilzahlung Unfall

Verfasst: 26.06.2014, 11:40
von Muschel
Nur 250,00 €? Die RA Gebühren wurden doch mit eingeklagt. Hätte ich jetzt nicht gedacht. :roll:

Re: Klage nach Teilzahlung Unfall

Verfasst: 26.06.2014, 11:42
von Muschel
Konsequenterweise muß man daher auch hinsichtlich der Anwaltsvergütung davon ausgehen, daß es sich nicht um eine Nebenforderung, sondern eine eigenständige Schadensposition handelt. Sie erhöht daher den Streitwert.

Für den hiesigen Gerichtssprengel hat das OLG Köln (Beschluß vom 09.02.2006, Az. 5 W 184/05) ausdrücklich in diesem Sinne entschieden.

Hab das eben gefunden, vielleicht hilft das? :wink:

Re: Klage nach Teilzahlung Unfall

Verfasst: 26.06.2014, 11:42
von Pepples
Muschel hat geschrieben:Nur 250,00 €? Die RA Gebühren wurden doch mit eingeklagt. Hätte ich jetzt nicht gedacht. :roll:
Das ist aber eine Nebenforderung und nicht streitwerterhöhend.

Re: Klage nach Teilzahlung Unfall

Verfasst: 26.06.2014, 11:46
von Liesel
@Muschel: Hast du die Entscheidung vorliegen?