Klage nach Teilzahlung Unfall

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pidellal
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 695
Registriert: 09.02.2007, 13:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Tönisvorst

#1

26.06.2014, 11:15

Wir haben außergerichtlich aufgefordert. einen Unfallschaden von 2650 EUR zu zahlen. Die Gegenseite hat aber nur 2400 EUR gezahlt. Offen ist die Differenz von rund 250,00 EUR und die RA-gebühren 2300 = ca. 335 EUR. Der Gesamtbetrag wurde mittels Klage geltend gemacht.

Wie sieht meine Abrechnung mit der RSV aus? Bekomme ich die geb. 2300 nach dem Wert 2650 und dann wegen der Klageerhebung die Geb. 3100 nach dem Wert 250+Geb. 335,00= 585?

Muß ich eine Anrechnung vornehmen oder entstehen beide Gebühren voll?
Danke vorab für Eure Hilfe
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

26.06.2014, 11:19

2300 aus 2.650,00 € und 3100 aus 585,00 € und dann GG aus 585,00 € anrechnen. So würde ich das machen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

26.06.2014, 11:25

Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind bei der Klage nicht streitwerterhöhend.

Wurden die außergerichtlichen Gebühren aus dem regulierten Wert tatsächlich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung gezahlt?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
pidellal
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 695
Registriert: 09.02.2007, 13:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Tönisvorst

#4

26.06.2014, 11:34

Nö. Haben Gebühren 2300 nicht gezahlt.

habe die Rechnung so vorbereitet, wie Muschel meint. War mir aber nicht sicher wegen der Anrechnung
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

26.06.2014, 11:37

Der SW für die Klage sind 250,00 Euro, nicht 585,00 Euro.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
pidellal
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 695
Registriert: 09.02.2007, 13:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Tönisvorst

#6

26.06.2014, 11:38

wo finde ich das??? Chefs wollen doch immer Beweis :lol:

Schon einmal ganz lieben Dank für die prompte Hilfe
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#7

26.06.2014, 11:40

Nur 250,00 €? Die RA Gebühren wurden doch mit eingeklagt. Hätte ich jetzt nicht gedacht. :roll:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

26.06.2014, 11:42

Konsequenterweise muß man daher auch hinsichtlich der Anwaltsvergütung davon ausgehen, daß es sich nicht um eine Nebenforderung, sondern eine eigenständige Schadensposition handelt. Sie erhöht daher den Streitwert.

Für den hiesigen Gerichtssprengel hat das OLG Köln (Beschluß vom 09.02.2006, Az. 5 W 184/05) ausdrücklich in diesem Sinne entschieden.

Hab das eben gefunden, vielleicht hilft das? :wink:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#9

26.06.2014, 11:42

Muschel hat geschrieben:Nur 250,00 €? Die RA Gebühren wurden doch mit eingeklagt. Hätte ich jetzt nicht gedacht. :roll:
Das ist aber eine Nebenforderung und nicht streitwerterhöhend.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#10

26.06.2014, 11:46

@Muschel: Hast du die Entscheidung vorliegen?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten