Kostenfestsetzungverfahren auslassen und einfach zahlen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SammyStar
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#1

26.06.2014, 10:21

Hallo!

Haben bei einer Scheidungssache ein Schreiben vom Gegenanwalt bekommen, dass unser Mandant doch bitte die Hälfte der Gerichtskosten zahlen soll. Verteilung der Kosten ist 50/50. Chef sagt, dass das wohl so nicht geht und ich einen Kostenfestsetzungsantrag stellen soll. Stimmt das? Ich meine, bei der Kostenfestsetzung kommt ja nix anderes raus, oder irre ich mich da jetzt? Muss ich da mehr festsetzen lassen?

Danke!
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Liesel
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#2

26.06.2014, 10:31

Wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden - wovon ich bei einer Scheidung mal ausgehe - und der Mandant keine VKH hat, würde ich auf die "Förmelei" mit einem KAA und KfB verzichten. Aus der GK-Abrechnung ist ersichtlich was angefallen ist und jeder zu zahlen hat. Weiter wird der auszugleichende Betrag bei einem KfB verzinst.

Wenn euer Mandant keinen GK-Vorschuss geleistet hat, kannst du auch keinen KAA stellen. Das müßte der Gegner machen.
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#3

26.06.2014, 10:41

Also war mein Gedanke ja richtig, dass das Verfahren überflüssif ist. Aber was passiert, wenn unser Mandant nun die Hälfte zahlt und der Gegner stellt trotzdem noch einen KFA. Kann man dann bei Gericht angeben, dass bereits gezahlt wurde?
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#4

26.06.2014, 10:52

Sollte euch - trotz Zahlung des Mandanten - ein KAA übersandt werden, Gericht über die Zahlung informieren.

Ehrlich - der gegnerische Anwalt will sich hier die Förmelei ebenso sparen und wird mit Sicherheit kein Kostenfestsetzungsverfahren einleiten. Für den Fall, daß ein KfB dennoch ergehen würde und ihr Erinnerung einlegt, hat der Gegner die entsprechenden Kosten zu tragen. :wink:
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