Gebühr Abnahme VA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rehlein87

#1

26.06.2014, 09:26

Hallo ich hätte mal eine kurze Frage:
Diskutiere grad mit meiner Kollegin, ab wann eine Gebühr für die Abnahme der VA ensteht.
Mit Auftragserteilung an GVZ oder erst mit Abgabe der VA vom Schuldner?

Danke für eine schnelle Hilfe.

:wink2
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Liesel
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#2

26.06.2014, 09:36

Bei einem Kombi-Auftrag mit Einleitung des VA-Verfahrens und bei einem isolierten VA-Antrag mit Antragstellung.
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Cindi
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#3

26.06.2014, 10:23

Finde ich bei Kombi-Auftrag immer etwas schwierig zu erkennen, wann das VA-Verfahren eingeleitet wurde. Kann man allgemein sagen, ab Anberaumung des Termins zur Abgabe der VA? Oft gehen hier Zahlungen ein auf einen Kombiauftrag und anhand der eingezogenen Gebührenhöhe für uns erschließe ich mir dann den Stand der Sache, da die GVs oft keine Zeit mehr haben, uns gegenüber noch ordentlich abzurechnen.
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