welche Anwaltskosten, Widerspruch

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BBTB
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#1

26.06.2014, 08:33

Unsere Mandantin (Ärztin) hat von der Kassenärztlichen Vereinigung ein Schreiben erhalten. Wir haben gegenüber der KV angezeigt, dass wir die Mandantin vertreten und haben gebeten, uns die Akte zur Einsichtnahme zu übersenden. Nach Akteneinsicht wurde dann eine Stellungnahme an die KV übersandt. Einige Zeit später ist dann ein Bescheid ergangen, gegen den wir Widerspruch eingelegt und nun die Widerspruchsbegründung gefertigt haben.

Ich soll nun eine Zwischenrechnung erstellen. Ich war mir eigentlich sicher, dass ich hier nur die Geschäftsgebühr + Auslagen abrechnen kann, aber die Akte kam nun auf meinen Schreibtisch zurück mit dem Vermerk, dass es da doch mehr Gebühren für geben muss? Was ist hier nun richtig? :mrgreen:
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Anahid
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#2

26.06.2014, 08:59

Dürfte Verwaltungsverfahren sein, oder? Für die Tätigkeit vor dem Bescheid bekommst Du dann eine 1,3 nach 2300 und für den Widerspruch eine weitere 1,3 nach 2300, wobei da die erste GG zur Hälfte anzurechnen ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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