Abrechnung OWI

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rumpelstilzchen
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#1

25.06.2014, 13:55

Hallo,
ich habe keinen Plan, ws ich hier abrechnen kann (Kann deshalb auch keinen Vorschlag machen). Vielleicht hilft mir trotzdem jemand. Wäre echt nett:

Mandantin kommt mit einem Bußgeldbescheid (€ 240,00, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot) gegen den sie selbst bereits Einspruch eingelegt hat.

Wir zeigen die Vertretung an und beantragen Akteneinsicht.

Nach Einsicht in die Akte wird der Einspruch von uns zurück genommen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass das Fahrverbot unbedingt in den Urlaub der Mandantin gelegt werden muss und sie ihren Führerschein deshalb noch heute abgibt. (Keine Ahnung, ob´s dafür was gibt. Aber irgendwas müssen wir doch in so ner Mistsache verdienen :pfeif ).

Danke
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Muschel
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#2

25.06.2014, 13:59

Na in jedem Fall die Grundgebühr, dann die Verfahrensgebühr vor Bußgeldstelle und Mitwirkung an Vermeidung HV. Wegen des Fahrverbotes kannst du höhere als die Mittelgebühren nehmen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Liesel
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#3

25.06.2014, 13:59

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#4

25.06.2014, 14:00

Über die Mittelgebühr würde ich hier trotz Fahrverbot nicht gehen. Die Tätigkeit war ja nicht gerade umfangreich.
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Rumpelstilzchen
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#5

25.06.2014, 14:15

:thx :thx :thx Ist ja mehr als ich dachte.
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