Prozesskostensicherheit - Anwaltskosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BBTB
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#1

25.06.2014, 13:47

Wir haben eine Mandantin (Firma aus dem Ausland) für die wir eine Klage eingereicht haben. Nun geht es hier um die Prozesskostensicherheit. Das Gericht hat einen Termin bestimmt "zur abgesonderten mündlichen Verhandlung über die Verpflichtung der Klägerin Prozesskostensicherheit zu leisten".

Gibt es für diesen Fall gesonderte Gebühren oder geht diese Tätigkeit in der sowieso abzurechnenden Verfahrensgebühr und der für einen Termin in der Hauptsache stattfindenden Terminsgebühr auf?
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